Anmeldung von Bienenvölkern

Nr. DL-LKGS-000-001

Nach der Bienenseuchen-Verordnung ist jeder Halter von Bienen verpflichtet, die Haltung spätestens bei Beginn der Tätigkeit der zuständigen Behörde anzuzeigen.

Verfahrensablauf

Teilen Sie bitte folgende Angaben mit: Vor- und Zuname, Adresse, Telefonnummer, Standort der Tierhaltung, Anzahl der Bienenvölker.

Sie können per E-Mail, per Post oder per Online-Formular Anmeldung von Bienenvölkern Ihre Meldung einreichen. Eine bestimmte Form ist nicht erforderlich.

Welche Gebühren fallen an?

20,00 EUR Verwaltungsgebühren

Rechtsgrundlage

Bienenseuchen-Verordnung, Bienenschutzverordnung, Bundesartenschutzverordnung, Bundesnaturschutzgesetz, Tiergesundheitsgesetz, Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) zu Bienenschwärmen, Honigverordnung

Was sollte ich noch wissen?

Nach § 1a der Bienenseuchen-Verordnung hat jeder, der Bienen halten will, dies spätestens bei Beginn der Tätigkeit der zuständigen Behörde unter Angabe der Anzahl der Bienenvölker und ihres Standortes anzuzeigen.