Anmeldung von Bienenvölkern
Nr. DL-LKGS-000-001Nach der Bienenseuchen-Verordnung ist jeder Halter von Bienen verpflichtet, die Haltung spätestens bei Beginn der Tätigkeit der zuständigen Behörde anzuzeigen.
Verfahrensablauf
Teilen Sie bitte folgende Angaben mit: Vor- und Zuname, Adresse, Telefonnummer, Standort der Tierhaltung, Anzahl der Bienenvölker.
Sie können per E-Mail, per Post oder per Online-Formular Anmeldung von Bienenvölkern Ihre Meldung einreichen. Eine bestimmte Form ist nicht erforderlich.
Welche Gebühren fallen an?
20,00 EUR Verwaltungsgebühren
Rechtsgrundlage
Bienenseuchen-Verordnung, Bienenschutzverordnung, Bundesartenschutzverordnung, Bundesnaturschutzgesetz, Tiergesundheitsgesetz, Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) zu Bienenschwärmen, Honigverordnung
Was sollte ich noch wissen?
Nach § 1a der Bienenseuchen-Verordnung hat jeder, der Bienen halten will, dies spätestens bei Beginn der Tätigkeit der zuständigen Behörde unter Angabe der Anzahl der Bienenvölker und ihres Standortes anzuzeigen.