Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche

Was ist Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit (drohender) Behinderung?

Die Fachleistungen der Eingliederungshilfe sollen eine (drohende) Behinderung abwenden, beseitigen, mindern, ausgleichen oder verhüten sowie die gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft gewährleisten. Gleichzeitig soll die persönliche Entwicklung ganzheitlich gefördert werden.

Zum Leistungsspektrum der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche gehören

  • ambulante heilpädagogische Frühförderung,
  • Integration von Kindern mit Behinderung in Kindertagesstätten,
  • Förderung in Sonderkindergärten (Heilpädagogische Kindergärten,
    Sprachheilkindergärten)
  • Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung / schulischen Ausbildung in Regelschulen, Förderschulen, Landesbildungszentren und Tagesbildungsstätten,
  • Betreuungsleistungen im Rahmen von Familienentlastenden Diensten,
  • Leistungen zum Wohnen in Wohnheimen und Kinderheimen.

Weitere Informationen sind auf dem Serviceportal Landkreises Goslar abrufbar.