Kulturdenkmal: Veränderung/Abbruch - Genehmigung
Nr. 99033005006000Denkmaleigentümer*Innen sind verpflichtet, ihre Kulturdenkmale instand zu halten, zu pflegen, vor Gefährdung zu schützen und gegebenenfalls instand zu setzen.
Bauliche Veränderungen und Nutzungsänderungen von Kulturdenkmalen, sowie bauliche Veränderungen in der Umgebung eines Kulturdenkmals, wie die Errichtung, Änderung oder Beseitigung von baulichen Anlagen, ist unabhängig, ob die geplante Maßnahme bauordnungsrechtlich genehmigungspflichtig ist, denkmalrechtlich genehmigungspflichtig.
Auch Erdarbeiten an Stellen, die Funde oder Befunde von Kulturdenkmalen erwarten lassen, unterliegen einer denkmalrechtlichen Genehmigungspflicht.
Weitere Informationen sind auf dem Serviceportal Landkreises Goslar abrufbar.