Beistandschaft durch das Jugendamt
Nr. 99016001000000Die Beistandschaft ist ein kostenloses Angebot des Jugendamtes.
Eine Beistandschaft kann eingerichtet werden für
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die Feststellung der Vaterschaft oder
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die Geltendmachung des Kindesunterhalts.
Ansprechpunkt
Zuständig ist das Jugendamt am Wohnort des antragstellenden Elternteils.
Zuständige Stelle
Zuständig ist das Jugendamt am Wohnort des antragstellenden Elternteils.
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Voraussetzungen
nicht angegeben
Erforderliche Unterlagen
Es genügt ein schriftlicher Antrag beim Jugendamt.
Antragsberechtigt ist
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der Elternteil, dem die alleinige elterliche Sorge zusteht,
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bei Eltern, die die gemeinsame elterliche Sorge haben, der Elternteil, bei dem das Kind lebt,
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die werdende Mutter (oder deren Vertreter, wenn die Mutter geschäftsunfähig ist), wenn das Kind noch nicht geboren ist.
Kosten
Keine
Frist
Mit Eingang des Antrages wird das Jugendamt sofort Beistand des Kindes.
Die Beistandschaft endet, sobald der Antragsteller dies schriftlich verlangt.
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Formulare
nicht angegeben
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung