Erhöhungsantrag für Wohngeld stellen

Nr. 99107023011001

Mit dem Wohngeld werden Sie unterstützt, Ihre Miete zu bezahlen oder Ihre Belastung bei selbstgenutztem Wohneigentum zu verringern.

Wenn sich Ihre wirtschaftliche Situation verschlechtert, können Sie beantragen, dass Sie mehr Wohngeld erhalten.

Diese Verschlechterung kann verschiedene Gründe haben:

  • Das Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder wird weniger.
  • Ihre Miete oder Ihre Belastung bei Wohneigentum ohne Heizkosten erhöht sich.
  • Es leben mehr Personen in Ihrem Haushalt.

Ansprechpunkt

An Ihre örtlich zuständige Wohngeldbehörde

Zuständige Stelle

nicht angegeben

Verfahrensablauf

  • Sie senden Ihren Antrag schriftlich oder online an die für Sie zuständige Wohngeldstelle.
  • Die Behörde prüft Ihren Antrag und sendet Ihnen einen Bescheid zu.
  • Im Falle einer Bewilligung wird das Wohngeld in der Regel für zwölf Monate gewährt.

Voraussetzungen

  • Das Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder hat sich um mehr als 15 Prozent verringert oder
  • die Zahl Ihrer Haushaltsmitglieder hat sich erhöht oder
  • Ihre Miete oder Ihre Belastung bei Wohneigentum ohne Heizkosten hat sich um mehr als 15 Prozent erhöht.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweise über die Änderung der Miete oder Belastung
  • Nachweise über das geänderte Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder
  • Nachweise über die Änderung der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Frist

Gezahlt wird bei positivem Bescheid ab dem 1. des Monats, in dem der Erhöhungsantrag gestellt worden ist.

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Klage

Weitere Informationen, wie Sie Klage erheben, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag auf Wohngeld.

Hinweise (Besonderheiten)

Sie sind verpflichtet, alle Angaben wahrheitsgemäß zu machen. Die Wohngeldbehörde ist berechtigt, Ihre Angaben durch einen Datenabgleich zu prüfen. Die Überprüfung Ihrer Angaben ist bis 10 Jahre nach Erhalt des Wohngeldbescheids zulässig.

Formulare

Online: bitte geben Sie Ihre PLZ, Ihren Wohnort ein.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 28.02.2024
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung