Schwangerschaftskonfliktberatung Aufklärung und Beratung
Nr. 99107019146000Sie sind schwanger und denken über einen Schwangerschaftsabbruch nach?
Ungeplante oder ungewollte Schwangerschaften können Frauen in Konflikte bringen, die einen Abbruch der Schwangerschaft als einzigen Ausweg erscheinen lassen.
Nur Sie als schwangere Frau können über das Austragen oder den Abbruch der Schwangerschaft entscheiden.
Für diese schwierige Situation hat der Gesetzgeber eine ganze Reihe von Möglichkeiten vorgesehen, Ihnen beratend und unterstützend zur Seite zu stehen.
Hilfe bieten unter anderem die Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen im Land Niedersachsen.
Der Kinder und Jugendärztliche Dienst des Landkreises Goslar ist eine anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftskonfliktberatungen.
Die angebotene Beratung erfolgt nach Vereinbarung und grundsätzlich anonym. Die Beratungsleistung ist für Sie kostenlos.
Die Beratung wird ergebnisoffen und unvoreingenommen geführt und soll dazu beitragen, die im Zusammenhang mit der Schwangerschaft bestehende Konfliktlage zu bewältigen und der damit verbundenen Notlage abzuhelfen beziehungsweise Klarheit für diese schwierige Entscheidungsfindung zu gewinnen.
Die Beraterinnen unterliegen der Schweigepflicht und behandeln Ihre Anliegen absolut vertraulich. Im Anschluss an das Gespräch wird der sogenannte Beratungsschein ausgefüllt und Ihnen ausgehändigt. Dieser Beratungsschein ist erforderlich, um einen straffreien Schwangerschaftsabbruch vornehmen zu können.
Sollten Sie sich nach der Beratung entscheiden, ihr Kind auszutragen, können auf Wunsch weitere Hilfen angeboten werden.
In diesem Zusammenhang wird auch an andere Hilfestellen weitervermittelt.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei den anerkannten Konfliktberatungsstellen.
Erforderliche Unterlagen
Ausweis (für Beratungsbescheinigung)
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Frist
Bitte beachten Sie folgende Fristen:
- Eine ratsuchende Schwangere ist unverzüglich zu beraten (insoweit keine Fristen/Wartezeit)
- Ein Schwangerschaftsabbruch ist nur bis zur 12. Schwangerschaftswoche zulässig.
- Zwischen der Schwangerschaftskonfliktberatung und dem Schwangerschaftsabbruch müssen 3 Tage liegen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Ein Ratgeber für Frauen bei ungewollter Schwangerschaft (auch in Arabisch, Englisch, Farsi, Französisch, Kurmandschi, Polnisch, Russisch, Somali und Türkisch) ist auf der Internetseite des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung über den nachfolgenden Link im Download erhältlich:
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Niedersäsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie