Organisation oder Durchführung von Prostitutionsveranstaltungen Erlaubnis

Prostitutionsveranstaltungen sind für einen offenen Teilnehmerkreis ausgerichtete Veranstaltungen, bei denen von mindestens einer der unmittelbar anwesenden Personen sexuelle Dienstleistungen angeboten werden.

Wer Prostitutionsveranstaltungen organisieren oder durchführen will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Stelle.

Verfahrensablauf

Die Erlaubnis ist bei der zuständigen Stelle zu beantragen.

Erforderliche Unterlagen

  • Betriebskonzept
  • weiteren erforderlichen Unterlagen und Angaben zum Nachweis des Vorliegens der Erlaubnisvoraussetzungen
  • bei einer natürlichen Person:
    • Name,
    • Geburtsdatum und
    • Anschrift derjenigen Person, für die die Erlaubnis beantragt wird
  • bei einer juristischen Person oder Personenvereinigung
    • Name der Firma,
    • Anschrift,
    • Nummer des Registerblattes im Handelsregister und
    • Sitz der Firma.

Kosten

Die Höhe der Gebühren ergibt sich nach Zeitaufwand. Es fallen jedoch mindestens 300,00 EUR an.

Frist

Es sind ggf. Fristen zu beachten. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

Die Erlaubnis wird für ein bestimmtes Betriebskonzept erteilt. Sie kann als einmalige Erlaubnis oder als Erlaubnis für mehrere gleichartige Veranstaltungen erteilt werden.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 13.03.2018
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung