Zulassungsbescheinigung Teil II Statusabfrage
Nr. 99036012015000Der Bearbeitungsstatus der Zulassungsbescheinigung Teil II kann bei der zuständigen Stelle erfragt werden.
Informationen des Landkreises Goslar
Der Landkreis Goslar bietet diesen Service nicht an.
Erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Frist
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Rechtsgrundlage(n)
Fachliche Freigabe
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr