Ummeldung Ihres Kraftfahrzeugs beantragen (ohne Halterwechsel)
Nr. 99036008071000Als Fahrzeughalterin/Fahrzeughalter melden Sie Ihr Fahrzeug auf eine neue Anschrift um und beantragen ein neues Kraftfahrzeugkennzeichen, wenn Sie Ihren Wohnsitz in eine andere Kommune verlegen.
Auf eine Umkennzeichnung (Vergabe eines neuen Kennzeichens) kann verzichtet werden, wenn ein Wechsel des Fahrzeugs innerhalb von Zulassungsbereichen erfolgt, in denen die gleichen Unterscheidungskennzeichen geführt werden. Dies trifft nur auf die Städte und Landkreise beziehungsweise die Regionen Göttingen, Hannover, Oldenburg und Osnabrück zu. Eine Ausdehnung des Umkennzeichnungsverzichts auf weitere Zulassungbereiche ist nach derzeitigem Stand nicht vorgesehen.
Die in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung geregelte Pflicht zur Umkennzeichnung bei Wohnsitzwechsel des Fahrzeughalters in einen anderen Zulassungsbereich wurde zum 01.01.2015 aufgehoben. Fahrzeughalter können nunmehr beim Wohnsitzwechsel innerhalb des Bundesgebietes selbst entscheiden, ob sie das bisherige Kennzeichen weiter führen wollen oder sich ein neues zuteilen lassen. Zu beachten ist, dass die Pflicht zur Meldung des Wohnsitzwechsels gegenüber der zuständigen Stelle bestehen bleibt und auch weiterhin eine Änderung der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) erforderlich ist.
Weitere Informationen sind auf dem Serviceportal Landkreises Goslar abrufbar.
Informationen des Landkreises Goslar (Online-Terminbuchung)
Möchten Sie diese Dienstleistung nicht online über das Serviceportal Landkreis Goslar nutzen, können Sie Ihr Anliegen auch persönlich beim Landkreis Goslar vorbringen. Dazu benötigen Sie einen Online-Termin.
Buchen Sie Ihren Online-Termin bei der Kfz-Zulassungsstelle.
Der Landkreis Goslar stellt eigene Unterlagen in der rechten Randspalte unter "Landkreis Dokumente" zur Verfügung.
Formulare
Der Antrag auf Zulassung ist durch die Halterin/den Halter oder eine schriftlich bevollmächtigte Person zu stellen. Soweit Anträge/Formulare notwendig sind, können Sie diese vorab bei der zuständigen Stelle besorgen und zu Hause ausfüllen.