Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen
Nr. 99036026017000Seit dem 1. März 2007 wird zwischen vorübergehender und endgültiger Stilllegung nicht mehr unterschieden. Ein Fahrzeug hat entweder den Status "zugelassen" oder "außer Betrieb gesetzt".
Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplaketten dürfen mit den ungestempelten Kennzeichen in dem durch das Kennzeichen ausgewiesenen Zulassungsbezirk und im angrenzenden Bezirk am Tag der Außerbetriebsetzung bis längstens 24 Uhr desselben Tages durchgeführt werden. Dabei müssen die Kennzeichen am Fahrzeug angebracht sein.
Bei der Fahrt muss der kürzeste Weg ohne Umweg genommen werden.
Weitere Informationen sind auf dem Serviceportal Landkreises Goslar abrufbar.
Informationen des Landkreises Goslar (Online-Terminbuchung)
Möchten Sie diese Dienstleistung nicht online über das Serviceportal Landkreis Goslar nutzen, können Sie Ihr Anliegen auch persönlich beim Landkreis Goslar vorbringen. Dazu benötigen Sie einen Online-Termin.
Buchen Sie Ihren Online-Termin bei der Kfz-Zulassungsstelle.
Der Landkreis Goslar stellt eigene Unterlagen in der rechten Randspalte unter "Landkreis Dokumente" zur Verfügung.
Voraussetzungen
Außer Betrieb setzen können Sie Ihr Fahrzeug
- wenn Sie beabsichtigen, es zu verkaufen,
- wenn Sie es vorübergehend nicht nutzen oder
- wenn Sie es verschrotten lassen.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.
Rechtsbehelf
Widerspruch