Krankentransport Durchführung
Nr. 99003037058000Der qualifizierte Krankentransport ist die Beförderung sonstiger kranker, verletzter oder hilfsbedürftiger Personen, die nach ärztlicher Beurteilung während des Transports der fachgerechten medizinischen Betreuung oder eines besonders ausgestatteten Rettungsmittels bedürfen oder bei denen dies auf Grund ihres Zustands zu erwarten ist.
Dieser qualifizierte Krankentransport wird grundsätzlich über den bodengebundenen Rettungsdienst der kommunalen Träger sichergestellt und teilweise durch Unternehmen und Hilfsorganisationen, die eine Genehmigung für derartige Krankentransporte erhalten haben, im Übrigen durch die Luftrettung des Landes ergänzt.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt:
- beim Landkreis, der kreisfreien Stadt und Rettungsdienstzweckverbänden (b odengebundener Rettungsdienst)
-
beim Landespolizeipräsidium Niedersachsen (L uftrettung).
Erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es gelten die vom Land mit den Kostenträgern (Krankenkassen) vereinbarten Entgelte.
Frist
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Rechtsgrundlage(n)
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport