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Aktuelles Beteiligungsverfahren zur 15. Änderungsverordnung LSG-Harz im Bereich der Stadt Bad Harzburg

Die untere Naturschutzbehörde beabsichtigt die 15. Änderung der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Harz (Landkreis Goslar)“ für den Bereich der Stadt Bad Harzburg („Kaltes Tal“ und an der Rennbahn Bündheim) zu erlassen.

Vor dem Erlass oder der Änderung einer Verordnung ist nach § 63 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in Verbindung mit § 38 Nds. Naturschutzgesetz (NNatSchG) sowie § 22 BNatSchG in Verbindung mit § 14 NNatSchG ein Anhörungsverfahren der Träger öffentlicher Belange durchzuführen. Die Träger öffentlicher Belange haben in der Zeit vom 03.07.2025 bis 04.08.2025 Gelegenheit zur Abgabe ihrer Stellungnahme.

Zeitgleich erfolgt die öffentliche Auslegung der Unterlagen. Die Öffentlichkeit hat ebenfalls in der Zeit vom 03.07.2025 bis 04.08.2025 Gelegenheit zu diesem Verfahren Stellung zu nehmen.

Eine detaillierte Begründung für den Erlass der Änderungsverordnung, der Verordnungsentwurf einschließlich Kartenwerk sowie die Antragsunterlagen einschließlich Umweltbericht werden hier bereit gestellt.