Eingliederungshilfe für Erwachsene

Nr. 99107005080000

Was ist Eingliederungshilfe für Erwachsene mit (drohender) Behinderung?

Die Fachleistungen der Eingliederungshilfe sollen eine (drohende) Behinderung abwenden, beseitigen, mindern, ausgleichen oder verhüten sowie die gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft gewährleisten. Dadurch soll Menschen mit Behinderung eine individuelle, selbstbestimmte Lebensführung ermöglicht werden.

Zum Leistungsspektrum der Eingliederungshilfe für Erwachsene gehören unter anderem

  • kompensatorische und qualifizierte Assistenzleistungen,
  • Leistungen im Arbeitsbereich einer anerkannten Werkstatt für Menschen mit Behinderung oder im Budget für Arbeit,
  • Budget für Ausbildung,
  • fachliche Hilfen in besonderen Wohnformen,
  • Leistungen zum Erwerb und Erhalt praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten in Tagesstätten und Tagesförderstätten,
  • Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung / schulischen Ausbildung in einem angemessenen Beruf / zum Besuch einer Hochschule

Weitere Informationen sind auf dem Serviceportal Landkreises Goslar abrufbar.