Jugendjagdschein - Jagdbezirk eintragen lassen

Nr. 99067006060000

Haben sich nach Erteilung des Jugendjagdscheins Änderungen an der Fläche, auf der Ihnen die Jagdausübung zusteht, ergeben, so müssen Sie diese in Ihren Jagdschein eintragen lassen.

Für den Jugendjagdscheininhaber oder die Jugendjgdscheininhaberin ist es nicht erforderlich Angaben zur Fläche oder Änderungen beziehungsweise Korrektur der Flächenangabe, auf der die Jagdausübung zusteht, in den Jugendjagdschein eintragen zu lassen.

Zuständige Stelle

nicht angegeben

Verfahrensablauf

Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.

Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, wird die Änderung eingetragen.

Voraussetzungen

  • bereits erteilter Jugendjagdschein
  • Gegebenenfalls Änderung der Jagdausübungsfläche

Erforderliche Unterlagen

  • Jagdschein
  • Nachweis zur Fläche, auf welcher dem Jagdscheininhaber die Jagdausübung zusteht (Vertrag)

Kosten

nicht angegeben

Frist

nicht angegeben

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Rechtsgrundlage(n)

§ 15 Absatz 2 und 3, sowie § 16 Bundesjagdgesetz (BJagdG)

Rechtsbehelf

nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

nicht angegeben

Formulare

Schriftform erforderlich: ja

Formlose Antragsstellung möglich: nein

Persönliches Erscheinen nötig: nein

Online-Dienste vorhanden: ja

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 17.08.2023
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Ministerium für Ernährung; Landwirtschaft und Verbruchserschutz