Fahrerlaubnis: Ausstellung - Internationaler Führerschein
Nr. 99023001012004Internationale Führerscheine werden für befristete Aufenthalte in einem Land, welches nicht zur EU gehört, benötigt. Der internationale Führerschein ist nur eine Übersetzung des nationalen EU-Führerscheines und daher auch nur in Verbindung mit diesem gültig .
Verfahrensablauf
Sie müssen den Antrag persönlich und schriftlich stellen.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben..
Voraussetzungen
- Ordentlicher Wohnsitz des Bewerbers muss in der Bundesrepublik Deutschland und im Zuständigkeitsbereich der ausstellenden Behörde sein
- das 18. Lebensjahr vollendet sein
- Besitz des EU-Kartenführerscheins oder einer EU-/EWR-Fahrerlaubnis
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis/Reisepass mit Meldebescheinigung
- Vorlage des Kartenführerscheines
- ein Lichtbild (biometrisch), das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2007, 2386) entspricht
Kosten
Die Gebühren legt die jeweilige Behörde nach Ihrer Gebührenordnung fest.
Frist
Der internationale Führerschein ist in der Regel 3 Jahre gültig.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Führerscheinbehörde.
Aktuelle Auskünfte, in welchem Land ein internationaler Führerschein benötigt wird, erhalten sie von den Automobilclubs.