Aktuelles Beteiligungsverfahren zur 17. Änderung des LSG Harz im Bereich Goslar/Hahnenklee
Die untere Naturschutzbehörde beabsichtigt die 17. Änderung der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet Harz (Landkreis Goslar) für den Bereich der Stadt Goslar in Hahnenklee (Bocksberg) zu erlassen.
Die Verordnungsänderung betrifft den Bereich Bocksberg in Goslar/Hahnenklee und umfasst eine Entlassung von Flächen und im Gegenzug die Umwandlung einer Teilfläche von der Tourismuszone (T-Zone) in die strenger geschützte Hauptzone (H-Zone) des Landschaftsschutzgebietes Harz.
Vor dem Erlass oder der Änderung einer Verordnung ist nach § 63 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in Verbindung mit dem § 38 Niedersächsisches Naturschutzgesetz (NNatSchG) sowie § 22 BNatSchG in Verbindung mit § 14 NNatSchG ein Anhörungsverfahren der Träger öffentlicher Belange durchzuführen. Die Träger öffentlicher Belange haben in der Zeit vom 15.04.2026 bis 15.05.2026 Gelegenheit zur Abgabe ihrer Stellungnahme.
Parallel erfolgt die öffentliche Auslegung der Unterlagen. Die Öffentlichkeit hat in der Zeit vom 22.04.2026 bis zum 22.05.2026 Gelegenheit zu diesem Verfahren Stellung zu nahmen.
Der Verordnungsentwurf einschließlich der geänderten Karten, einer detaillierten Begründung für den Erlass der Änderungsverordnung mit Karten zu der Entlassungs- und Umwandlungsfläche sowie die Antragsunterlagen mit Umweltbericht und Anlagen werden hier bereit gestellt.
- Entwurf der 17. Änderungsverordnung Landschaftsschutzgebiet “Harz (Landkreis Goslar)"
- Übersichtskarte C/17
- Detailkarte 55/17
- Detailkarte 69/17
- Begründung zur 17. Änderung der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet “Harz (Landkreis Goslar)"
- Begründungskarte
- Antragsunterlagen der Stadt Goslar
- Begründung der Abgrenzung und des öffentlichen Interesses durch die Stadt Goslar
- Umweltbericht