Fachgruppe Betreuungsstelle
Beratung zur rechtlichen Betreuung und Vorsorgevollmacht
Die Betreuungsstelle berät und unterstützt Volljährige und deren Angehörige im Verfahren zur Einrichtung einer rechtlichen Betreuung, die auf Grund psychischer Erkrankungen oder körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst regeln können. Dazu gehört auch die Beratung zu Möglichkeiten der Betreuungsvermeidung. Insbesondere ist hier die rechtzeitige Erstellung von Vorsorgevollmachten zu nennen, die gegen eine Gebühr von 10 Euro öffentlich beglaubigt werden können. Ferner werden Beratungen zu den Themen Betreuungsverfügung und Patientenverfügung angeboten.
Im Betreuungsverfahren ist es unter anderem die Aufgabe der Betreuungsstelle, auf Anforderung des Betreuungsgerichts einen Sozialbericht im Rahmen der Sachverhaltsaufklärung abzugeben und geeignete Betreuer*innen vorzuschlagen. Die Betreuer*innen werden bei der Erledigung der ihnen übertragenen Aufgaben beraten und unterstützt.
Personen, die sich für die Tätigkeit des/der Betreuer*in (ehrenamtlich oder beruflich) interessieren, werden hier über diese Tätigkeit umfassend beraten.
Hinweis:
Wir sind gern für Sie da, aber nicht jederzeit vor Ort. Wir sind telefonisch, per Post, Telefax und E-Mail erreichbar - Kontaktdaten siehe rechte Randspalte -. Sollte eine persönliche Vorsprache erforderlich sein, ist es notwendig, einen Termin mit uns zu vereinbaren.
Alle Dienstleistungen der Fachgruppe Betreuungsstelle
Die rechtliche Betreuung
Rechtliche Betreuung ist die gerichtliche Vollmacht zur Regelung rechtlicher Angelegenheiten. Für erwachsene Menschen die nicht in der Lage sind eigenverantwortlich ihre Angelegenheiten im rechtlichen Sinne zu regeln, kann das Betreuungsgericht eine rechtliche Betreuung anordnen. Betreuer*innen haben die Angelegenheiten der betreuten Person rechtlich zu besorgen und diese in dem hierfür erforderlichen Umfang persönlich zu betreuen. Betreuer*innen werden häufig Angehörige der Betreuten. Ausnahmsweise kann auch eine außenstehende Person die Betreuung führen.
Die Betreuungsstelle informiert auch über die Vorsorgevollmacht. Im Einzelfall kann eine zusätzliche notarielle Beratung sinnvoll sein.
In guten Zeiten sollte Vorsorge getroffen werden für die Zeiten, in denen man auf rechtliche Hilfe angewiesen ist. Jeder kann selbst bstimmen, wer die rechtlichen Angelegenheiten regelt, wenn aufgrund schwerer Krankheit oder altersbedingt nicht mehr eigenständig gehandelt oder entschieden werden kann. Angehörige, Ehegatten und Kinder treten nicht automatisch an diese Stelle. Wenn eine Vorsorgevollmacht vorliegt, ist in der Regel eine rechtliche Betreuung durch das Betreuungsgericht nicht notwendig.
Rechtliche Berufsbetreuer oder Berufsbetreuerin - Wäre das was für Sie?
Jedes Jahr kommen leider immer wieder Menschen in Lebensphasen, in denen sie ihre eigenen rechtlichen Angelegenheiten (vorübergehend) nicht mehr selber regeln und entscheiden können. Grund hierfür können Erkrankungen, Unfälle oder ähnliche Ereignisse sein, in die wir alle geraten können. Diese Aufgabe muss dann, wenn nicht mit einer Vorsorgevollmacht vorgesorgt wurde, von einem/einer Betreuer*in übernommen werden.
Neben den Berufsbetreuer*innen kommen in weniger komplexen Fällen auch ehrenamtliche Betreuer*innen zum Einsatz. Beide Gruppen bilden damit eine wichtige Säule im System des Betruungsrechts. Doch was sind die Aufgaben?
Im Wesentlichen geht es darum, rechtliche Angelegenheiten für einen hilfsbedürftigen Mitmenschen zu übernehmen, so zum Beispiel Öffnen der Post, Antragstellung bei Behörden, Regelung von finanziellen Belangen und so weiter. Der Unterstützungsbedarf ist von Mensch zu Mensch unterschiedlich und macht die rechtliche Betreuung daher spannend und herausfordernd. Ein Amtsgericht bescheinigt diese rechtliche Vertretung durch die Bestellung zur rechtlichen Betreuer*in, das heißt Sie erhalten einen Betreuerausweis und sind damit legitimiert.
Das neue Betreuungsorganisationgesetz (BtOG) möchte einen Qualitätsstandard setzten und gibt daher gewisse Qualifikationen für berufliche Betreuer*innen vor. Diese Qualifikationsvorgaben sind in der Betreuerregistrierungsverordnung (BtRegV) zu finden. Die zuständige Betreuungsstelle registriert bei vorliegenden Vorraussetzungen die beruflichen Betreuer*innen mit einem Bescheid. Nähere Informationen zu den Vorraussetzungen sind unter „Registrierungsverfahren“ abrufbar.
Wichtig zu wissen ist, dass Betreuer*innen in Selbstständigkeit arbeiten und sich somit Ihre Zeit und Ihre Aufgaben selbst einteilen und alle relevanten beruflichen Dinge für sich in Eigenregie organisieren könnten.
Natürlich steht auch das Team der Betreuungsstelle für Fragen zum Thema Berufsbetreuung als Ansprechpartner*innen zur Verfügung. Interessenten sind stets willkommen.
Neugierig!? Für weitere Informationen steht die Fachgruppe Betreuungsstelle zur Verfügung.
Informationen können auch dem Flyer Berufsbetreuer*in im Landkreis Goslar vorab entnommen werden.
Registrierungsverfahren für rechtliche Berufsbetreuer und Berufsbetreuerinnen
Haben Sie einen Abschluss der Sozialen Arbeit oder sind Jurist*in? Kommen Sie aus einem Pflegeberuf?
Dann könnte die Zulassung in die Tätigkeit als Berufsbetreuer*in für Sie vereinfacht sein. Gerne überprüfen wir Ihre Qualifikationen in einem persönlichen Gespräch und besprechen mit Ihnen, ob Sie sofort als Berufsbetreuer*in starten können oder noch einige wenige Module zur “Sachkunde“ absolvieren müssen. Auch die Qualifikationen aus anderen Berufen können durch uns geprüft und gegebenenfalls anteilig anerkannt werden. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Wir freuen uns über Ihre Bewerbung!
Das neue Betreuungsorganisationgesetz (BtOG) möchte einen Qualitätsstandard setzen und gibt daher gewisse Qualifikationen für berufliche Betreuer*innen vor. Diese Qualifikationsvorgaben sind in der Betreuerregistrierungsverordnung (BtRegV) zu finden. Die zuständige Betreuungsstelle registriert bei vorliegenden Voraussetzungen die beruflichen Betreuer*innen mit einem Bescheid.
Hier haben wir für Sie Merkblätter zu dem Thema eingestellt. Es wird unterschieden, ob und wie lange Sie bereits beruflich als Betreuer*in tätig sind oder ob Sie nach dem 01.01.2023 in diese neue Aufgabe gestartet sind.
- Merkblatt für rechtliche Berufsbetreuer*innen mit einer Tätigkeit zum 01.01.2023 von länger als 3 Jahren
- Merkblatt für rechtliche Berufsbetreuer*innen mit einer Tätigkeit zum 01.01.2023 von weniger als 3 Jahren
- Merkblatt für rechtliche Berufsbetreuer*innen die ihre berufliche Tätigkeit nach dem 01.01.2023 aufgenommen haben oder aufnehmen möchten
Weitere Informationen geben folgende Gesetztestexte:
- Gesetze im Internet - Betreuungsorganisationsgesetz
- Gesetze im Internet - Verordnung über die Registrierung von beruflichen Betreuern
Natürlich stehen auch wir als Team Betreuungsstelle Ihnen für Fragen zum Thema Berufsbetreuung als Ansprechpartner*innen zur Verfügung und würden uns über Ihr Interesse an diese Aufgabe sehr freuen.
Neugierig!? Melden Sie sich bei der Fachgruppe Betreuungsstelle.
Merkblätter und Vordrucke der Betreuungsstelle
Die Betreuungsstelle hält folgende Merkblätter und Vordrucke bereit:
- PDF-Datei: (230 kB)
- PDF-Datei: (1 MB)
- PDF-Datei: (245 kB)
- PDF-Datei: (739 kB)
- PDF-Datei: (127 kB)
- PDF-Datei: (155 kB)
- PDF-Datei: (97 kB)
- PDF-Datei: (176 kB)
- PDF-Datei: (171 kB)
- PDF-Datei: (667 kB)
- PDF-Datei: (92 kB)
- PDF-Datei: (142 kB)
- PDF-Datei: (714 kB)
- PDF-Datei: (65 kB)
- PDF-Datei: (729 kB)
- PDF-Datei: (171 kB)
- PDF-Datei: (108 kB)
Ansprechpartner für ehrenamtliche Betreuer und Betreuerinnen - AWO-Kreisverband Region Harz e.V. - Rechtliche Betreuungen im Landkreis Goslar
Jedes Jahr kommen leider immer wieder Menschen in Lebensphasen, in denen sie ihre eigenen rechtlichen Angelegenheiten (vorübergehend) nicht mehr selber regeln und entscheiden können. Grund hierfür können Erkrankungen, Unfälle oder ähnliche Ereignisse sein, in die wir alle geraten können. Diese Aufgabe muss dann, wenn nicht mit einer Vorsorgevollmacht vorgesorgt wurde, von einem Betreuer oder einer Betreuerin übernommen werden.
Neben den Berufsbetreuern und Betreuerinnen kommen in weniger komplexen Fällen auch ehrenamtliche Betreuer und Betreuerinnen zum Einsatz und bilden damit eine wichtige Säule im System. Doch was wären Ihre Aufgaben?
Im Wesentlichen geht es darum, rechtliche Angelegenheiten für einen hilfsbedürftigen Mitmenschen zu übernehmen, so zum Beispiel Öffnen der Post, Antragstellung bei Behörden, Regelung von finanziellen Belangen und so weiter. Der Unterstützungsbedarf ist von Mensch zu Mensch unterschiedlich und macht die rechtliche Betreuung daher spannend und herausfordernd. Ein Amtsgericht bescheinigt diese rechtliche Vertretung durch die Bestellung zum rechtlichen Betreuer oder zur rechtlichen Betreuerin, das heißt Sie erhalten einen Betreuerausweis und sind damit legitimiert. Für das Ehrenamt erhalten Sie eine steuerfreie Aufwandspauschale von aktuell 425 € im Jahr vom Betreuungsgericht.
Der AWO-Kreisverbandes Region Harz e. V. - Rechtliche Betreuungen im Landkreis Goslar bietet Fortbildungsangebote für ehrenamtliche Betreuer und Betreuerinnen an und steht ehrenamtlichen Betreuern und Betreuerinnen unter anderem mit einer Telefonhotline zur Seite. Außerdem beraten die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen ebenfalls zu den Themen Betreuung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung sowie Patientenverfügung.