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Wunschkennzeichen

Ob Ihr Wunschkennzeichen frei verfügbar ist, können Sie hier oder an unserem "Wunschkennzeichenmonitor" im Auto-Service-Park prüfen. Sie können aus dem folgenden Vorrat an Kennzeichen wählen:

GS-A 1     bis GS-Z 9999
GS-AA 1   bis GS-ZZ 9999

BRL-A 1   bis BRL-Z 9999
BRL-AA 1 bis BRL-ZZ 999

CLZ-A 1    bis CLZ-Z 9999
CLZ-AA 1  bis CLZ-ZZ 999


Gänzlich ausgeschlossene Buchstabenkombinationen sind:

HJ, KZ, NS, SA und SS

Bitte beachten Sie, dass Kombinationen in Form von zwei Buchstaben und einer Zahl,  einem Buchstaben und zwei Zahlen, sowie einem Buchstaben und einer Zahl nur solchen Fahrzeugen zugeteilt werden dürfen, für die eine längere Erkennungsnummer nicht geeignet ist. Dies gilt insbesondere für Krafträder sowie Importfahrzeuge, bei denen die Anbringung eines anderen, längeren Kennzeichens aus baulichen Gründen nicht in Betracht kommt (Anlage 2 zur FZV).

Auszug aus Anlage 4 Abschnitt 1 zur FZV:

Ist es der Zulassungsbehörde nicht möglich, für ein Fahrzeug ein Kennzeichen zuzuteilen, das an der am Fahrzeug vorgesehenen Stelle angebracht werden kann, so hat der Halter Veränderungen am Fahrzeug vorzunehmen, die die Anbringung eines vorschriftsmäßigen Kennzeichens ermöglichen, sofern die Veränderungen nicht unverhältnismäßigen Aufwand erfordern; in Zweifelsfällen kann die Zulassungsbehörde die Vorlage eines Gutachtens eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr verlangen. Stellt ein amtlich anerkannter Sachverständiger für den Kraftfahrzeugverkehr fest, dass an einem mehrspurigen Kraftfahrzeug die Anbringung eines vorschriftsmäßigen hinteren Kennzeichens nach Nummer 1 Satz 1 Buchstabe a oder b einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert oder technisch nicht möglich ist, kann die Zulassungsbehörde eine Ausnahme zum Führen eines verkleinerten zweizeiligen Kennzeichens nach Nummer 1 Satz 1 Buchstabe c genehmigen; dies gilt nicht, wenn durch nachträgliche Änderungen die Anbringung eines vorschriftsmäßigen Kennzeichens nicht mehr möglich ist.