Inhalt

Fachgruppe Jugendförderung und Jugendgerichtshilfe

Kinder, Jugendliche und Familien fördern

In der Fachgruppe finden Bürger*innen Ansprechpartner*innen für folgende Aufgabenbereiche:

  • Familien- und Kinderservicebüro (FamKiS)
  • Kindertagesstätten Angelegenheiten
  • Kreisjugendpflege (Jugendarbeit und erzieherischer Kinder- und Jugendschutz):
  • Jugendhilfe im Strafverfahren (JuHiS):

Wichtige Informationen:

Zurzeit liegen keine wichtigen Informationen vor!

Familien- und Kinderservicebüro (FamKiS)

Das FamKiS nimmt die Aufgaben nach § 24 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII), des Gesetzes zur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege wahr.

Hier bekommen Eltern Auskunft und Beratung, wenn sie ihr Kind in Tagespflege unterbringen möchten. Personen die Tagespflege anbieten wollen, werden hier durch Fachkräfte umfassend beraten und betreut.

Kindertagesstätten Angelegenheiten

Dem Landkreis Goslar obliegt als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Planung und jährliche Fortschreibung der Kindertagesbetreuungsangebote in Krippen, (Kinder-)Tageseinrichtungen/Tagesstätten und Horten sowie der Kindertagespflege. Neben der Bedarfsplanung steht der Landkreis Goslar als Träger der öffentlichen Jugendhilfe in der Verantwortung, den gesetzlich festgelegten Rechtsanspruch auf einen Platz in einer (Kinder-)Tageseinrichtung/Tagesstätte zu erfüllen.

Der Gesetzgeber eröffnet jedoch den kreisangehörigen Städten und Gemeinden die Möglichkeit, die Aufgaben im Bereich Kindertageseinrichtungen/Tagesstätten-Wesen in eigener Verantwortung wahrzunehmen. Auf Basis dieser gesetzlichen Bestimmungen hat der Landkreis Goslar mit allen Städten und Gemeinden im Landkreis Goslar eine Vereinbarung geschlossen, die die Wahrnehmung der Aufgaben zur Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen/Tagesstätten auf diese überträgt.

Insofern sind die Städte und Gemeinden im Landkreis Goslar – sowie freie Träger – für die Unterhaltung und Belegung der Einrichtungen zuständig und sind somit Ihre direkten Ansprechpartner*innen, wenn Sie die Anmeldung Ihres Kindes in einer Kindertageseinrichtung/Tagesstätte vornehmen möchten.

nach oben zum Anfang dieses Abschnitts

Fachberatung für Kindertagesstätten

Als örtlicher Träger der Jugendhilfe stellt der Landkreis Goslar eine Kita-Fachberatung zur Verfügung.

Die Fachberatung ist für die Kindertagesstätten ein Angebot zur fachlichen Unterstützung, die gemäß § 13 Niedersächsisches Gesetz über Kindertagesstätten und Kindertagespflege (NKiTaG) weder durch ihren Träger noch durch deren Verband fachliche Beratung erhalten.

Sie berät und unterstützt Leitungen, pädagogische Kräfte und Träger durch verschiedene Angebote und Leistungen in Ihrer Umsetzung des Bildungs- und Erziehungsauftrages.

Die Kita-Fachberatung zielt auf eine kontinuierliche Qualitätsentwicklung und -sicherstellung im Landkreis Goslar ab, auch durch die Zusammenarbeit aller im Landkreisgebiet tätigen Kita-Trägern und Kindertagesstätten sowie Netzwerkpartnern.

Sie versteht sich als Ansprechpartnerin für kollegialen Austausch und regionale Vernetzung im System der Kindertagesstätten im Landkreis Goslar.

Für die Kita-Fachberatung hat der Landkreis Goslar die GEB - Gesellschaft für elementare Bildung (gGmbH) beauftragt.

nach oben zum Anfang dieses Abschnitts

Kreisjugendpflege (Jugendarbeit und erzieherischer Kinder- und Jugendschutz)

Der Landkreis Goslar fördert nach § 12 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) als Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Jugendarbeit der anerkannten Jugendgruppen und –verbände und hat nach § 79 SGB VIII die Gesamtverantwortung für die Jugendarbeit.

Der Gesetzgeber eröffnet jedoch den kreisangehörigen Städten und Gemeinden die Möglichkeit, die Aufgaben im Bereich der Jugendarbeit in eigener Verantwortung wahrzunehmen. Auf Basis dieser gesetzlichen Bestimmungen hat der Landkreis Goslar mit allen Städten und Gemeinden im Landkreis Goslar eine Vereinbarung geschlossen, die die Wahrnehmung der Aufgaben auf diese überträgt.

Insofern sind die Jugendpflegen in den Städten und Gemeinden im Landkreis Goslar - sowie die freien Träger – Ansprechpartner*innen für die Belange der Jugendarbeit.

Die Organisation von Fortbildungsveranstaltungen, Fachkonferenzen und Dienstbesprechungen für und mit den hauptamtlichen Jugendpfleger*innen und den Mitarbeiter*innen der Jugendeinrichtungen des Landkreises Goslar ist Aufgabe der Kreisjugendpflege.

Angebote des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes nach § 14 SGB VIII richten sich an Schulen, Jugendeinrichtungen und Jugendgruppen. Junge Menschen sollen vor gefährdenden Einflüssen geschützt werden und Eltern befähigt werden, ihre Kinder vor diesen zu schützen.

Regelmäßige Jugendschutzkontrollen und Alkoholtestkäufe werden im Landkreis Goslar durchgeführt.

Angebote der Jugendsozialarbeit nach § 13 SGB VIII werden durch die Kreisjugendpflege angeboten.

Das Pro Aktiv Center (PACE), übertragen an einen freien Träger der Jugendhilfe, trägt unter anderem zur Reduzierung der Jugendarbeitslosigkeit, Erhöhung der Integrationschancen in den Arbeitsmarkt für besonders benachteiligte junge Menschen im Bereich Übergang Schule – Beruf und der sozialen Stabilisierung in die Gesellschaft bei.

Berufsstarterklassen an verschiedenen Oberschulen im Landkreis Goslar fördern lernschwächere Schüler*innen durch den Einbau von Praxisphasen in den Schulunterricht und erhöhen ihre Chancen für eine Berufsausbildung und die spätere Integration in den Arbeitsmarkt.

nach oben zum Anfang dieses Abschnitts

Jugendhilfe im Strafverfahren (JuHiS)

Die Jugendhilfe im Strafverfahren unterstützt Jugendliche und junge Menschen nach den Vorgaben der §§ 52 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) und 38 Jugendgerichtshilfe (JGG) und bringt die sozialen, erzieherischen und sonstigen Aufgaben und Ziele der Jugendhilfe in das (Straf-)verfahren ein. Um die Jugendlichen und jungen Menschen umfassend zu beraten und begleiten beziehungsweise geeignete Hilfsmaßnahmen einleiten zu können, muss die Jugendhilfe im Strafverfahren frühzeitig in das Verfahren eingebunden werden.