Kraftfahrzeugkennzeichen Umtausch in Euro-Kennzeichen
Ihr altes amtliches Kennzeichen können Sie in ein Euro-Kennzeichen (mit blauem Rand) umtauschen.
Verfahrensablauf
Der Umtausch kann durch Sie oder eine von Ihnen bevollmächtigte Person erfolgen.
Erforderliche Unterlagen
- aktueller Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung - nicht älter als 3 Monate
- Zulassungsbescheinigung Teil I
-
Prüfbericht der letzten gültigen
Hauptuntersuchung
(HU); entfällt
gemäß § 29 Absatz 10 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
bei Fahrzeugen,
- deren erste HU noch nicht fällig war oder
- bei denen die Fälligkeit der nächsten HU für die zuständige Stelle aus einem anderen amtlichen Dokument ersichtlich ist
- bisherige Kennzeichen zur Entstempelung
bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:
- formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll
bei Firmen zusätzlich:
- Auszug aus dem Gewerberegister bzw. Handelsregister
- die Ausweispapiere der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführerin/Geschäftsführer, Prokuristin/Prokurist) sowie deren Vollmacht
Kosten
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Frist
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
AG Kommunenredaktion