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Fachgruppe Ausländerrecht

Alles rund um Aufenthalt und Einbürgerung

Die Fachgruppe kümmert sich um aufenthaltsrechtliche Belange von Ausländer*innen im Landkreis Goslar und bearbeitet Anträge auf Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit.

Von der Beteiligung bei Visanträgen über die Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen bis hin zur Einleitung aufenthaltsbeendender Maßnahmen: Die Mitarbeitenden in dieser Fachgruppe sind zuständig für viele Aufgaben, die sich aus dem Aufenthaltsgesetz ergeben. Durch die technische Universität Clausthal liegt auch ein Schwerpunkt bei der Sachbearbeitung für ausländische Studierende in aufenthaltsrechlichen Belangen. Weiterhin werden Unternehmen unterstützt, die ausländische Fachkräfte einstellen wollen. Eine besondere Herausforderung besteht darin, einerseits dienstleistungsorientiert zu beraten und zu unterstützen, aber auf der anderen Seite auch negative Entscheidungen im Sinne einer ordnungsgemäßen Steuerung des Aufenthalts und Zuzugs von Ausländer*innen zu treffen.

Bei nachhaltiger Integration kümmern sich die Kollegen*innen auch um ein wichtiges integrationspolitisches Thema, nämlich die Einbürgerung in den deutschen Staatsverband.


Online-Terminbuchung

Vorsprache bei der Ausländerbehörde ist nur nach vorheriger Online-Terminbuchung möglich. 

Es wird darum gebeten von Nachfragen abzusehen. Die Bearbeitung der Terminreservierungen erfolgt manuell und kann einige Zeit in Anspruch nehmen.

Zuständigkeiten richten sich nach dem Wohnort und dem Anfangsbuchstaben des Nachnamens.

Sie erreichen uns in dringenden Fällen montags und dienstags 14:00 Uhr - 16:00 Uhr unter der Telefonnummer 05321 76-323 oder unter auslaenderbehoerde@landkreis-goslar.de.