Fachdienst Verkehr
Auto, Verkehr und Fahrerlaubnisse
Das Straßenverkehrsamt befindet sich im Auto-Service-Park im Gewerbegebiet Baßgeige in Goslar. Der Zugang zum Straßenverkehrsamt in Goslar ist ebenerdig.
Vor dem Auto-Service-Park sind Parkplätze in ausreichender Zahl vorhanden.
Die Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist möglich über Stadtbus Goslar Linie 804 und HarzBus GbR Linie 860. Die Haltestellen „Stadtwerke“, „Pracherstieg" oder „Cineplex".
Für die Bearbeitung des Anliegens in der Führerschein- und der Zulassungsstelle wird ein Termin benötigt. So wird die Wartezeit reduziert und eine bessere Planung, sowie eine eventuell notwendige interne Vorbereitung des Anliegens ermöglicht.
Rechtzeitiges Erscheinen mit der Termin-/Aufrufnummer führt in der Regel zu einem zeitnahen Aufruf und einem reibungslosen Termin.
Durch die Online-Terminvereinbarung steht den Mitarbeitenden mehr Zeit für Kundentermine und die Sachbearbeitung weiterer Aufgaben aus den jeweiligen Bereichen außerhalb der Öffnungszeiten zur Verfügung.
Online-Terminbuchung
Werden keine Termine in der Online-Terminbuchung angezeigt sind diese bereits ausgebucht. Stornierte Termine stehen sofort für neue Buchungen wieder zur Verfügung.
Sollte keine Möglichkeit für eine Online-Terminbuchung bestehen, kann telefonisch eine Nachricht mit Namen, Anliegen und Telefonnummer hinterlassen werden. Ein Rückruf erfolgt schnellstmöglich.
Alle Dienstleistungen des Fachdienstes Verkehr
- Bewohnerparkausweis beantragen
- Eigenauskunft aus dem Fahreignungsregister Erteilung
- Erlaubnis für den (grenzüberschreitenden) gewerblichen Güterkraftverkehr / Gemeinschaftslizenz Erteilung
- Erlaubnis und Ausnahmegenehmigung für den Großraum- und Schwerverkehr beantragen
- Erlaubnis zur Sondernutzung beantragen
- Erlaubnisse und Ausnahmen zur übermäßigen Straßenbenutzung beantragen
- Erstzulassung eines Fahrzeugs (Neuzulassung) beantragen
- Erweiterung der Taxigenehmigung beantragen
- Erweiterung einer Fahrerlaubnis um eine weitere Fahrerlaubnisklasse beantragen
- Fahrerkarte beantragen
- Fahrerlaubnis für begleitendes Fahren ab 17 Jahre beantragen
- Fahrerlaubnis Neuerteilung beantragen
- Fahrerlaubnis um Fahrerlaubnisklassen mit befristeter Geltungsdauer erweitern lassen
- Fahrerlaubnis: Ersatz
- Fahrerlaubnis: Erteilung
Verkehrslenkung bei Baumaßnahmen im öffentlichen Verkehrsraum
Wer auf öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen den Boden aufgräbt, etwas lagert oder aufstellt, Bereiche absperrt oder Leitungen verlegt, wie zum Beispiel für Strom oder Wasser, braucht eine Erlaubnis.
Durch Baustellen im Straßenbereich kommt es immer wieder zu Störungen im Verkehrsablauf. Um den flüssigen Verkehr auch bei laufenden Baumaßnahmen sicherzustellen, sind die geplanten Bauvorhaben oder Absperrungen im öffentlichen Raum rechtzeitig beim Landkreis Goslar anzumelden. Die Richtlinien zur verkehrsrechtlichen Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen – Ausgabe 2021“ (RSA 21) sind bei der Antragstellung anzuwenden.
Die Bearbeitungszeit richtet sich nach dem Umfang Ihres Bauvorhabens:
- Kleinere Baustellen sind Maßnahmen ohne Eingriff in die Fahrbahn, die Verkehrsverbote oder Verkehrsbeschränkungen zur Folge haben. Zum Beispiel: Der Fußgänger- und Radverkehr kann auf der verbleibenden Restbreite des Geh- oder Radwegs verkehrssicher geführt werden. Die Antragsbearbeitung für solche Maßnahmen dauert aktuell bis zu 2 Wochen.
- Mittlere bis große Baustellen übersteigen den Umfang der kleineren Baustellen. Zum Beispiel, wenn in der Folge einer Vollsperrung eine Umleitung des Verkehrs erforderlich wird. Die Bearbeitungsdauer beträgt hier aktuell mindestens 4 Wochen.
Die Bearbeitungszeit verkürzt sich bei Notmaßnahmen oder wenn bereits eine (Dauer-)Genehmigung vorliegt und nur nachträglich der Zeitraum verlängert oder verschoben werden muss.
Verkehrslenkung - Zuständigkeiten im Landkreis Goslar
Die Städte Goslar und Seesen sind für alle Straßen in ihrem Gemeindegebiet selbst zuständig.
Die Städte Bad Harzburg und Langelsheim sowie die Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld sind eingeschränkt zuständige Straßenverkehrsbehörden und zuständig für die Erteilung einer verkehrsbehördlichen Anordnung einer Stadt- beziehungsweise Gemeindestraße.
Der Landkreis Goslar ist dort nur für die überörtlichen Kreis-, Landes- und Bundesstraßen die zuständige Straßenverkehrsbehörde.
Im Bereich der Gemeinde Liebenburg und der Stadt Braunlage erteilt der Landkreis Goslar die verkehrsbehördlichen Anordnungen für alle Straßen.