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Fachgruppe Staatsangehörigkeitsrecht und ausländische Studierende

Alles rund um Aufenthalt und Einbürgerung

Die Fachgruppe kümmert sich um aufenthaltsrechtliche Belange von Ausländerinnen und Ausländern aus der Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld und bearbeitet Anträge auf Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit.

Von der Beteiligung bei Visanträgen über die Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen: Die Mitarbeitenden in dieser Fachgruppe sind zuständig für viele Aufgaben, die sich aus dem Aufenthaltsgesetz ergeben. Durch die technische Universität Clausthal liegt der Schwerpunkt bei der Sachbearbeitung für ausländische Studierende in aufenthaltsrechtlichen Belangen. Eine besondere Herausforderung besteht darin, in Anbetracht der Vielzahl der ausländerrechtlichen Fälle dienstleistungsorientiert zu beraten und zu unterstützen.

Bei nachhaltiger Integration kümmern sich die Kolleginnen und Kollegen auch um ein wichtiges integrationspolitisches Thema, nämlich die Einbürgerung in den deutschen Staatsverband.

Allgemeine Hinweise zur telefonischen Erreichbarkeit:

Die Arbeitsbelastung in den Ausländerbehörden ist bundesweit äußerst angespannt. Deswegen kann die telefonische Erreichbarkeit leider nicht immer sichergestellt werden. Es wird daher dringend gebeten, Anfragen möglichst per E-Mail an die Ausländerbehörde zu stellen.

Vorsprache bei der Ausländerbehörde ist nur mit Online-Terminbuchung möglich.

Bitte sehen Sie von Nachfragen ab! Die Terminbestätigungen erfolgen manuell und können etwas Zeit in Anspruch nehmen.

Zuständigkeiten richten sich nach dem Wohnort und dem Anfangsbuchstaben des Nachnamens.

Personen, die kein internetfähiges Endgerät besitzen, können donnerstags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr telefonisch unter 05321 76-323 einen Termin vereinbaren. Sonstige Anfragen können nur per E-Mail an die Ausländerbehörde oder über das Kontaktformular gestellt werden.

Häufig gesuchte Dienstleistungen der Fachgruppe Staatsangehörigkeitsrecht und ausländische Studierende

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