Fachgruppe Vormundschaften / Pflegschaften
Vaterschaft, Sorgerecht, Kindesunterhalt
Bei den Beiständen erhalten Sie Beratung und Unterstützung bei Vaterschaftsfeststellungen und Unterhaltsangelegenheiten.
Außerdem können Vaterschaftsanerkennungen (auch vorgeburtlich), gemeinsame Sorgeerklärungen nichtverheirateter Eltern sowie Unterhaltsverpflichtungen beurkundet werden. Die Beurkundungen erfolgen nach Terminvereinbarung und sind kostenfrei.
Für die Kinder, die im Kreisgebiet Goslar geboren sind und für die eine gemeinsame Sorgeerklärung abgegeben wurde, wird hier das Sorgeregister geführt. Hier erhält ein alleinsorgeberechtigtes Elternteil bei Bedarf und auf Antrag das sogenannte Negativattest, dass die Alleinsorge bescheinigt.
Auch die Unterhaltsvorschusskasse ist hier angesiedelt. Im Auftrag des Landes Niedersachsen werden für Kinder alleinerziehender Elternteile Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz gezahlt, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und keine oder unzureichende Unterhaltszahlungen des anderen Elternteiles erhalten.
Darüber hinaus werden amtlich angeordnete oder gesetzlich vorgeschrieben Vormundschaften und Pflegschaften in der Fachgruppe geführt.
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Alle Dienstleistungen der Fachgruppe Vormundschaften / Pflegschaften
Vormundschaft
Was ist eine Vormundschaft/Pflegschaft?
In bestimmten Fällen kommt es dazu, dass Eltern die elterliche Sorge nicht mehr ausüben können oder dürfen. An ihre Stelle tritt kraft Gesetzes oder durch richterliche Anordnung ein Vormund, der dieselben Aufgaben und Pflichten wie die Eltern hat.
Welche Aufgaben hat ein Vormund/Pfleger?
Der Vormund hat die Pflege und Erziehung des Mündels persönlich zu fördern und zu gewährleisten und regelmäßige Kontakte mit seinem Mündel wahrzunehmen. Dies bedeutet nicht, dass der Vormund die tatsächliche Erziehung ausübt, sondern, dass diese in der Regel auf Dritte übertragen wird. Zu den Aufgabenfeldern eines Vormundes gehören insbesondere die Ausübung des Aufenthaltsbestimmungsrecht, die Fürsorge für medizinische Belange, die Vermögenssorge und die rechtliche Vertretung des Mündels. Auch die Übertragung einzelner Aufgabenbereiche ist möglich, in diesem Fall spricht man von einer Pflegschaft.
Wer wird als Vormund/Pfleger bestellt?
Der Vormund beziehungsweise Pfleger wird vom Familiengericht nach Anhörung des Jugendamtes ausgewählt und bestellt. Auch ein Verein als juristische Person kann bestellt werden. Zu prüfen ist vorher, ob nicht eine als Einzelvormund geeignete Person die Vormundschaft beziehungsweise Pflegschaft führen kann. Hier kommen Berufsbetreuer oder auch ehrenamtlich engagierte Personen mit einer gefestigten Persönlichkeit und Lebenserfahrung in Betracht.