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Fachgruppe Katastrophen- und Zivilschutz

Gemeinsam mit dem Ehrenamt

Der Schutz der Bevölkerung bei Krisen und Katastrophen zählt zu den vornehmsten Aufgaben des Staates. Grundsätzlich sind in Niedersachsen die Städte und Gemeinden für die Abwehr von Gefahren für die Bevölkerung zuständig. Sollten jedoch Gefahrensituationen eintreten, die entweder Gemeindegrenzen überschreiten und daher eine übergreifende Koordination erfordern oder die Leistungsfähigkeit einer einzelnen Gemeinde überschreiten, so kann im Rahmen eines Katastrophenfalls der Landkreis die Koordination der Gefahrenabwehr übernehmen. Dieser Katastrophenfall tritt erst ein, wenn die Landrätin oder der Landrat diesen förmlich festgestellt hat. Für seine Maßnahmen bedient sich der Landkreis Goslar üblicherweise eines Katastrophenschutzstabes. Der letzte und bisher einzige Katastrophenfall im Landkreis Goslar ist 2017 im Rahmen des damaligen Sommerhochwassers eingetreten.

Notfall-Monitor Niedersachsen

Der Notfall-Monitor Niedersachsen bietet eine Orientierungshilfe in Krisen- und Notfallsituationen. Landesregierung und Kommunen informieren hier zentral über außergewöhnliche Not- und Gefahrensituationen. Zudem finden Sie Informationen zu Warn-Apps und praktische Tipps zur Vorsorge. 

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