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Fachgruppe Verwaltung Gesundheit

Gesundheit ist ein hohes Gut

Die Fachgruppe Verwaltung Gesundheit unterstützt das Gesundheitsamt bei der verwaltungstechnischen Umsetzung der Vorgaben der verschiedenen gesetzlichen Vorgaben.

Es werden unter anderem die Arbeitsprozesse der Trink- und Badewasser, Hygienebesichtigungen und amtsärztlichen Gutachten begleitet.

Weiter wird von der Fachgruppe die Vorgabe aus dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) bezüglich der Masernimpflicht überwacht und umgesetzt.

Auch wird der Aufgabenbereich der Heilpraktik bearbeitet.

Wichtige Informationen:

Aufgrund einer Entscheidung  des Bundesarbeitsgerichts, ist eine Entschädigungsleistung nach § 56 Infektionsschutzgesetz bei Corona Infizierten Personen (positiv getestete Personen - symptomatisch oder symptomfrei) nachrangig und tritt als Entschädigungsgrundlage zurück.In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Erstattung des Verdienstausfalls nach § 56 Infektionsschutzgesetz.

Weitere Informationen im Aufklapper "Entschädigungsansprüche nach dem Infektionsschutzgesetz".

Entschädigungsansprüche nach dem Infektionsschutzgesetz

Das Bundesarbeitsgericht hat mit Entscheidung vom 20.03.2024 (5 AZR 234/23) entschieden, dass jede mit dem Corona-Virus infizierte Person unabhängig vom Vorliegen von Symptomen und einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung durch einen Arzt einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall hat.

Demnach ist im Krankheitsfall das Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) vorrangig, auch wenn Betroffene symptomfrei einer Absonderung unterzogen worden sind.
Eine Entschädigung nach § 56 Infektionsschutzgesetz ist nachrangig und tritt als Entschädigungsgrundlage zurück.

Das bedeutet konkret: In diesen Fällen ist ein Anspruch auf Erstattung des Verdienstausfalls nach § 56 Infektionsschutzgesetz nicht gegeben.

Bitte sehen Sie daher von Fragen zum Bearbeitungsstand ab, die entsprechenden Bescheide werden bis spätestens 06/2025 ergehen.

Sollten evtl. Entschädigungsansprüche nach § 56 Infektionsschutzgesetz bestehen, kommen wir unaufgefordert auf Sie zu.

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