Fachgruppe Verwaltung Gesundheit
Gesundheit ist ein hohes Gut
Die Fachgruppe Verwaltung Gesundheit unterstützt das Gesundheitsamt bei der verwaltungstechnischen Umsetzung der Vorgaben der verschiedenen gesetzlichen Vorgaben.
Es werden unter anderem die Arbeitsprozesse der Trink- und Badewasser, Hygienebesichtigungen und amtsärztlichen Gutachten begleitet.
Weiter wird von der Fachgruppe die Vorgabe aus dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) bezüglich der Masernimpflicht überwacht und umgesetzt.
Auch wird der Aufgabenbereich der Heilpraktik bearbeitet.Wichtige Informationen:
Die Bearbeitung Ihres Antrags auf Entschädigung bei Verdienstausfall gemäß § 56 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist derzeit ausgesetzt. Das Gesundheitsamt Goslar muss zwingend einen angekündigten Erlass des zuständigen Niedersächsischen Landesministeriums abwarten.
Bitte sehen Sie daher von Fragen zum Bearbeitungsstand ab. Sobald die Bearbeitung Ihres Antrags fortgesetzt wird, kommen wir unaufgefordert auf Sie zu.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.