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Fachgruppe Verwaltung Gesundheit

Gesundheit ist ein hohes Gut

Die Fachgruppe Verwaltung Gesundheit unterstützt das Gesundheitsamt bei der verwaltungstechnischen Umsetzung der Vorgaben der verschiedenen gesetzlichen Vorgaben.

Es werden unter anderem die Arbeitsprozesse der Trink- und Badewasser, Hygienebesichtigungen und amtsärztlichen Gutachten begleitet.

Weiter wird von der Fachgruppe die Vorgabe aus dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) bezüglich der Masernimpflicht überwacht und umgesetzt.

Auch wird der Aufgabenbereich der Heilpraktik bearbeitet.

Aktionsgemeinschaft "Gesunde Zähne"

Als zahnmedizinischer Gesundheitsdienst stehen für uns die Zähne der Kinder und Jugendlichen im Fokus. Wir sind für die Aufklärung der Kinder, Jugendlichen, Eltern, Erziehenden und Lehrerenden zuständig und stehen mit Rat und Tat beiseite. Wir erklären, fördern, unterstützen, motivieren und beraten bei Fragen und in Veranstaltungen rund um Zahngesundheit, Mundhygiene und gesunde Ernährung!

Unser Team: Frau Janine AmbrosiFrau KoczyFrau Isabelle Seifert

Entschädigungsansprüche nach dem Infektionsschutzgesetz

Das Bundesarbeitsgericht hat mit Entscheidung vom 20.03.2024 (5 AZR 234/23) entschieden, dass jede mit dem Corona-Virus infizierte Person unabhängig vom Vorliegen von Symptomen und einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung durch einen Arzt einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall hat.

Demnach ist im Krankheitsfall das Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) vorrangig, auch wenn Betroffene symptomfrei einer Absonderung unterzogen worden sind.
Eine Entschädigung nach § 56 Infektionsschutzgesetz ist nachrangig und tritt als Entschädigungsgrundlage zurück.

Das bedeutet konkret: In diesen Fällen ist ein Anspruch auf Erstattung des Verdienstausfalls nach § 56 Infektionsschutzgesetz nicht gegeben.

Bitte sehen Sie daher von Fragen zum Bearbeitungsstand ab, die entsprechenden Bescheide werden bis spätestens 06/2025 ergehen.

Sollten evtl. Entschädigungsansprüche nach § 56 Infektionsschutzgesetz bestehen, kommen wir unaufgefordert auf Sie zu.

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