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Fachdienst Allgemeine Jugendhilfe und Jugendförderung

Hilfen für Kinder, Jugendliche und Familien

Der Fachdienst ist zuständig für die Gewährung von Jugendhilfe und Jugendförderung nach dem Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII). Dazu gehören die Übernahme von finanziellen Leistungen im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe, finanzielle Unterstützung beim Besuch einer Kindertagesstätte/Kindertagespflege, Gewährung von Leistungen für Bildung und Teilhabe sowie Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz.

Eine weitere Dienstleistung sind die Beurkundungen, hier sind insbesondere Vaterschaftsanerkennungen, gemeinsame Sorgeerklärungen und Unterhaltsurkunden zu nennen. Der Fachdienst unterstützt zudem im Bereich der Beistandschaften und ist zuständig für die Vormundschaften für Kinder- und Jugendliche, bei denen der Landkreis durch einen gerichtlichen Beschluss zum Vormund oder Pfleger bestellt werden. Außerdem berät der Fachdienst Eltern und Fachkräfte in der Tagespflege, fördert die Jugendarbeit und unterstützt Jugendliche und junge Menschen im Rahmen der Jugendhilfe im Strafverfahren.

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