Fachdienst Allgemeine Jugendhilfe und Jugendförderung
Hilfen für Kinder, Jugendliche und Familien
Der Fachdienst ist zuständig für die Gewährung von Jugendhilfe und Jugendförderung nach dem Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII). Dazu gehören die Übernahme von finanziellen Leistungen im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe, finanzielle Unterstützung beim Besuch einer Kindertagesstätte/Kindertagespflege, Gewährung von Leistungen für Bildung und Teilhabe sowie Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz.
Eine weitere Dienstleistung sind die Beurkundungen, hier sind insbesondere Vaterschaftsanerkennungen, gemeinsame Sorgeerklärungen und Unterhaltsurkunden zu nennen. Der Fachdienst unterstützt zudem im Bereich der Beistandschaften und ist zuständig für die Vormundschaften für Kinder- und Jugendliche, bei denen der Landkreis durch einen gerichtlichen Beschluss zum Vormund oder Pfleger bestellt werden. Außerdem berät der Fachdienst Eltern und Fachkräfte in der Tagespflege, fördert die Jugendarbeit und unterstützt Jugendliche und junge Menschen im Rahmen der Jugendhilfe im Strafverfahren.
Wichtige Informationen:
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Alle Dienstleistungen des Fachdienstes Allgemeine Jugendhilfe und Jugendförderung
- Änderungen mitteilen, die wichtig sind für den Bezug von Unterhaltsvorschuss
- Angebote der Jugendarbeit
- Anspruch auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung
- Auskunft aus dem Sorgeregister beantragen
- Befreiung von den KiTa-Kosten beantragen
- Beistandschaft
- Beratung und Unterstützung von Vormündern und Pflegern
- Beratung, Unterstützung und Beistandschaft bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen erhalten
- Ehrenamtliche Tätigkeit Bestellung als Jugendschöffe/in
- Erklärung der Adoptionsbewerber, dass sie bereit sind, das ihnen vorgeschlagene Kind zu adoptieren.
- Erlaubnis zur Kindertagespflege Erteilung
- Familien- und Kinderservice
- Ferienangebote
- Führung einer Vormundschaft durch die Pflegeeltern
- Gemeinsame Sorge für ein Kind erklären