Fachgruppe Pflegekinderdienst (PKD)
Das Beste für Pflegekinder
Was sind Pflegekinder?
Nicht alle Kinder können bei ihren leiblichen Eltern aufwachsen. Aus unterschiedlichsten Gründen muss ein Kind in einer anderen Familie leben. Diese Familien, die ein fremdes Kind bei sich aufnehmen, sind Pflegefamilien.
Wie viele Pflegekinder gibt es und wie lange bleiben sie?
Im Landkreis Goslar leben mehr als 200 Kinder in Pflegefamilien. Die Kinder sind zwischen 0 und 17 Jahre alt. Einige leben nur kurz in Pflegefamilien, andere auf Dauer.
Was macht der PKD?
Der Pflegekinderdienst betreut Pflegeeltern und ihre Pflegekinder. Wir finden die passende Familie für die Kinder, beraten und begleiten sie.
Was braucht ein Pflegekind?
Ein Pflegekind braucht liebevolle Pflegeeltern, die viel Verständnis für die besonderen Lebensumstände des Kindes haben, Geduld und Zuwendung. Ein Pflegekind braucht auch Kontakte zu seinen leiblichen Eltern, die immer noch eine wichtige Rolle in seinem Leben spielen. Pflegeeltern sollen daher tolerant und wertschätzend gegenüber der anderen Familie sein.
Wie wird man eine Pflegefamilie?
Jeder, der sich für ein Pflegekind und ihr manchmal schweres Schicksal engagieren möchte, kann sich bei uns melden. Egal, ob verheiratete, unverheiratete oder auch gleichgeschlechtliche Paare, ob alleinerziehend, ob mit oder ohne eigene Kinder. Wir suchen ständig geeignete und kompetente Pflegeeltern. Interessierten Personen bieten wir ein unverbindliches Informationsgespräch an, um alle Fragen zu beantworten.
In der Broschüre "Wie wir eine Pflegefamilie werden" sind Antworten auf die wichstigsten Fragen zu finden.
Wichtige Informationen:
Zurzeit liegen keine wichtigen Informationen vor!
Alle Dienstleistungen der Fachgruppe Pflegekinderdienst (PKD)
- Allgemeine Vollzeitpflege bei Pflegekindern, Begleitung
- Als Pflegeeltern bewerben, Eignungsprüfung
- Befristete Vollzeitpflege bei Pflegekindern, Begleitung
- Die Einwilligung eines Elternteils in die Adoption ersetzen
- Einmalige Leistung bei Aufnahme eines Pflegekindes
- Einwilligung des Vaters in die Adoption eines Kindes
- Heilpädagogische Vollzeitpflege bei Pflegekindern
- Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege beantragen
- Nachbetreuung nach Beendigung der Vollzeitpflege bei Pflegekindern beantragen
- Pflegekinder
- Sonderpädagogische Vollzeitpflege bei Pflegekindern
- Vollzeitpflege für ältere Kinder und Jugendliche, Begleitung
- Widerruf der Einwilligung in die Adoption durch Kinder über 14 Jahre