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Fachdienst Sozialpädagogische Dienste

Unterstützung von Familien bei persönlichen und familiären Krisen

Der Fachdienst unterstützt Kinder, Jugendliche und deren Familien bei der Bewältigung persönlicher und familiärer Krisen. Der Fachdienst gliedert sich in die Bereiche Allgemeiner Sozialdienst (ASD), Pflegekinderdienst (PKD), Schulspezialdienst, Kinderschutzfachkraft und Frühe Hilfen.

Die Mitarbeiter*innen in den Bereichen ASD und PKD sind jeweils für einen räumlich begrenzten Bezirk zuständig.



Wichtige Informationen:

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Die Kernaufgaben des Fachdienstes Sozialpädagogische Dienste sind

  • Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie, insbesondere durch Beratung in Fragen der Erziehung und Entwicklung junger Menschen
  • Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung. Die Beratung soll helfen, ein partnerschaftliches Zusammenleben in der Familie aufzunehmen, sowie Konflikte und Krisen in der Familie zu bewältigen. Im Falle von Trennung und Scheidung sind Eltern, Kinder und Jugendliche bei der Entwicklung eines einvernehmlichen Konzepts für die Wahrnehmung der elterlichen Sorge zu unterstützen.
  • Beratung und Unterstützung von Müttern und Vätern, die allein für ein Kind oder Jugendlichen zu sorgen haben, bei der Ausübung der Personensorge
  • Koordination der Familienhebammen und Familiengesundheitshilfe (Prävention)
  • Beratung und Unterstützung bei gravierenden schulischen Schwierigkeiten
  • Bei Bedarf, Vermittlung von geeigneten und qualifizierten Jugendhilfeleistungen
  • Beratung und Unterstützung von Pflegekindern und Pflegefamilien
  • Kinderschutz - Bei dringender Gefahr für das Wohl des Kindes sind die Mitarbeiter*innen verpflichtet, vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen einzuleiten (zum Beispiel Inobhutnahme bei Vernachlässigung, Misshandlung, sexuellem Missbrauch). Muss ein Kind zu seinem Schutz direkt und schnell aus seiner Familie geholt und "in Obhut" genommen werden, so findet es zunächst Unterkunft in einer Bereitschaftspflegestelle oder einer Heimgruppe. Sind die Eltern mit der notwendigen Hilfe nicht einverstanden, muss das Jugendamt zum Schutz des Kindes das Familiengericht einschalten.

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Prinzipien der Arbeit im Fachdienst Sozialpädagogische Dienste

Die Erziehung und Sorge für ein Kind nehmen in erster Linie die Eltern wahr. Eltern werden als Experten für ihre eigene Lebenssituation gesehen und ihre Sichtweisen angemessen berücksichtigt. Werden ergänzende Hilfen zur Erziehung notwendig, müssen diese von den Eltern beantragt werden, orientieren sich jedoch an den Bedürfnissen der Kinder oder Jugendlichen. Das heißt, Kinder und Jugendliche müssen an allen Entscheidungen angemessen beteiligt werden, die sie selbst betreffen.

Grundsätzlich sollen Eltern in ihrer Erziehungskompetenz gestärkt werden, so dass unterstützende Leistungen kurzfristig eine Hilfestellung geben, langfristig Eltern aber wieder selbständig ihre Erziehungsverantwortung wahrnehmen können (Hilfe zur Selbsthilfe). Angebote der Kinder- und Jugendhilfe werden vorrangig im Sozialraum der Familien geleistet, so dass der gewohnte Lebensraum der Kinder und Jugendlichen erhalten bleibt (Lebensweltorientierung). Ambulante Unterstützungsangebote sind stationären Hilfen vorzuziehen, soweit dadurch das Kindeswohl sichergestellt werden kann.

Kinder haben ein Recht darauf, in einer Familie aufzuwachsen. Daher wird für jedes Kind, das in der eigenen Familie nicht mehr leben kann, geprüft, ob dies in einer Pflegefamilie möglich ist.

Die Bezirkssoziarbeiter (BSA) in den verschiedensten Aufgabenfeldern des Allgemeinen Sozialdienstes sind pädagogische Fachkräfte (Sozialarbeiter/Sozialarbeiterinnen, Sozialpädagogen/Sozialpädagoginnen und Diplompädagogen/Diplompädagoginnen). Sie sind Partner für Kinder, Jugendliche und Eltern, um zum Beispiel bei der Lösung von Problemen, die sich im Miteinander zwischen Eltern und Kinder ergeben, zu helfen.

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