Fachgruppe Eingliederungshilfe für Erwachsene - Sozialdienst
beraten – planen - begleiten
Alle Eingliederungshilfeleistungen werden individuell ausgestaltet und richten sich nach der Art des behinderungsbedingten Bedarfes. Es werden insbesondere die persönlichen Verhältnisse und der Sozialraum berücksichtigt. Zur Ermittlung dieser Bedarfe werden gemeinsam mit den Betroffenen Gesamtplanverfahren durchgeführt. Dabei stehen die Ziele und Wünsche des Menschen mit Behinderung sowie seine Ressourcen im Mittelpunkt.
In Niedersachsen wird der Gesamtplan von Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen mithilfe des Bedarfsermittlungsinstrumentes B.E.Ni erstellt. Hier wird in persönlichen Gesprächen mit dem betroffenen Menschen die passende Unterstützung geplant und die Umsetzung begleitet.
Schon gewusst?
Anträge auf Leistungen der Eingliederungshilfe für Erwachsende und Anträge auf Leistungen der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche können jetzt auch online über unser Serviceportal eingereicht werden.