Fachgruppe Eingliederungshilfe für Erwachsene - Verwaltung
prüfen – abstimmen - eingliedern
Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es eine (drohende) Behinderung abzuwenden, zu beseitigen, zu mindern, auszugleichen oder zu verhüten sowie die gleichberechtigte Eingliederung beziehungsweise Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten. Dadurch soll Menschen mit Behinderung eine individuelle, selbstbestimmte Lebensführung ermöglicht werden.
Zum Leistungsspektrum der Fachgruppe gehören unter anderem
- einfache und qualifizierte Assistenzleistungen,
- Leistungen im Arbeitsbereich einer anerkannten Werkstatt für Menschen mit Behinderung oder im Budget für Arbeit,
- fachliche Hilfen in besonderen Wohnformen,
- Leistungen zum Erwerb und Erhalt praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten in Tagesstätten und Tagesförderstätten,
- Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung/schulischen Ausbildung in einem angemessenen Beruf/zum Besuch einer Hochschule
Schon gewusst?
Anträge auf Leistungen der Eingliederungshilfe für Erwachsende und Anträge auf Leistungen der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche können jetzt auch online über unser Serviceportal eingereicht werden.