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Fachgruppe Sicherung sonstiger Lebenslagen

Gewährung von Wohngeld, Elterngeld und Ausbildungsförderung

Wohngeld:

Das Wohngeld dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens. Es wird als Zuschuss zur Miete (für Mieterinnen und Mieter) oder zur Belastung (für Eigentümerinnen und Eigentümer) für den selbst genutzten Wohnraum geleistet. Die Höhe des Wohngeldes richtet sich nach der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung sowie dem Gesamteinkommen.

Elterngeld:

Elterngeld ist eine Familienleistung, die für Eltern gezahlt wird, die ihr Kind nach der Geburt überwiegend selbst betreuen und deshalb nicht voll erwerbstätig sind. Teilzeitarbeit ist bis zu höchstens 30 Stunden in der Woche möglich. Elterngeld gibt es in den Varianten Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus - diese können miteinander kombiniert werden.

Ausbildungsförderung:

Schülerinnen und Schüler haben unter Umständen einen Anspruch auf Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), wenn die für den Lebensunterhalt und die Ausbildung erforderlichen Mittel nicht anderweitig zur Verfügung stehen und die angestrebte schulische Ausbildung dem Grunde nach förderungsfähig ist.

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