Fachdienst Allgemeine soziale Hilfen
Eingliederung und Hilfe zum Lebensunterhalt
Der Fachdienst ist zuständig für die Gewährung aller Sozialen Hilfen nach dem SGB XII außerhalb der Hilfe zur Pflege und der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen. Dazu gehören Grundsicherung und Hilfe zum Lebensunterhalt, Asylbewerberleistungen, Landesblindengeld, Blindenhilfe und Wohngeld. Außerdem ist der Fachdienst zuständig für die Gewährung von Elterngeld und BAföG. Der Fachdienst hilft außerdem bei der Suche nach sozialhilferechtlich angemessenem Wohnraum und durch Hausbesuche in prekären Lebenssituationen. Neben den Geldleistungen für Asylbewerberinnen und Asylbewerbern erfolgt im Fachdienst auch die Aufnahme, Unterbringung und Erstintegration von Geflüchteten im Rahmen der Zuweisung nach dem Aufnahmegesetz. Außerdem wird im Fachdienst die Leitlinie für ein Integrations- und Teilhabekonzept für Neuzugewanderte umgesetzt. Dies obliegt federführend der Koordinierungsstelle für Migration und Teilhabe. Der Fachdienst koordiniert als federführendes Amt die Umsetzung des Förderprogrammes „Demokratie leben!“
Wichtige Informationen:
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Alle Dienstleistungen des Fachdienstes Allgemeine soziale Hilfen
- Ausbildungsförderung Bewilligung für Schülerinnen und Schüler
- Blindengeld beantragen
- Blindenhilfe beantragen
- Ehrenamtliche Tätigkeit Hilfe für Flüchtlinge
- Elterngeld beantragen
- Erhöhungsantrag für Wohngeld stellen
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe)
- Hauswirtschaftshilfe
- Hilfe in sonstigen Lebenslagen Bewilligung
- Hilfe zum Lebensunterhalt: Gewährung
- Sozialhilfe
- Weiterleistung für Wohngeld beantragen
- Wesentliche Änderungen für Wohngeld wie Anzahl Haushaltsmitglieder, Miete, Belastung oder Einkünfte mitteilen
- Wohngeld Aufhebung/Unwirksamkeit
- Wohngeld erstmalig oder neu beantragen