Fachdienst Allgemeine soziale Hilfen / Migrationsdienste
Eingliederung und Hilfe zum Lebensunterhalt
Der Fachdienst ist zuständig für die Gewährung aller Sozialen Hilfen nach dem SGB XII außerhalb der Hilfe zur Pflege und der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen. Dazu gehören Grundsicherung und Hilfe zum Lebensunterhalt, Asylbewerberleistungen, Landesblindengeld, Blindenhilfe und Wohngeld. Außerdem ist der Fachdienst zuständig für die Gewährung von Elterngeld und BAföG. Der Fachdienst hilft außerdem bei der Suche nach sozialhilferechtlich angemessenem Wohnraum und durch Hausbesuche in prekären Lebenssituationen. Neben den Geldleistungen für Asylbewerberinnen und Asylbewerbern erfolgt im Fachdienst auch die Aufnahme, Unterbringung und Erstintegration von Geflüchteten im Rahmen der Zuweisung nach dem Aufnahmegesetz. Außerdem wird im Fachdienst die Leitlinie für ein Integrations- und Teilhabekonzept für Neuzugewanderte umgesetzt. Dies obliegt federführend der Koordinierungsstelle für Migration und Teilhabe. Der Fachdienst koordiniert als federführendes Amt die Umsetzung des Förderprogrammes „Demokratie leben!“
Wichtige Informationen:
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Dienstleistungen
- Antrag auf Weiterleistung des Wohngeldes beantragen
- Ausbildungsförderung Bewilligung für Schülerinnen und Schüler
- Blindengeld beantragen
- Blindenhilfe beantragen
- Ehrenamtliche Tätigkeit Hilfe für Flüchtlinge
- Elterngeld beantragen
- Erhöhtes Wohngeld beantragen
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe)
- Hauswirtschaftshilfe
- Hilfe in sonstigen Lebenslagen Bewilligung
- Wohngeld Änderung
- Wohngeld Aufhebung/Unwirksamkeit
- Wohngeld erstmalig beantragen