Fachgruppe Betreuungsstelle
Beratung zur rechtlichen Betreuung und Vorsorgevollmacht
Die Betreuungsstelle berät und unterstützt Volljährige und deren Angehörige im Verfahren zur Einrichtung einer rechtlichen Betreuung, die auf Grund psychischer Erkrankungen oder körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst regeln können. Dazu gehört auch die Beratung zu Möglichkeiten der Betreuungsvermeidung. Insbesondere ist hier die rechtzeitige Erstellung von Vorsorgevollmachten zu nennen, die gegen eine Gebühr von 10 Euro öffentlich beglaubigt werden können. Ferner werden Beratungen zu den Themen Betreuungsverfügung und Patientenverfügung angeboten.
Im Betreuungsverfahren ist es unter anderem die Aufgabe der Betreuungsstelle, auf Anforderung des Betreuungsgerichts einen Sozialbericht im Rahmen der Sachverhaltsaufklärung abzugeben und geeignete Betreuer*innen vorzuschlagen. Die Betreuer*innen werden bei der Erledigung der ihnen übertragenen Aufgaben beraten und unterstützt.
Personen, die sich für die Tätigkeit des/der Betreuer*in (ehrenamtlich oder beruflich) interessieren, werden hier über diese Tätigkeit umfassend beraten.
Hinweis:
Wir sind gern für Sie da, aber nicht jederzeit vor Ort. Wir sind telefonisch, per Post, Telefax und E-Mail erreichbar - Kontaktdaten siehe rechte Randspalte -. Sollte eine persönliche Vorsprache erforderlich sein, ist es notwendig, einen Termin mit uns zu vereinbaren.