Fachdienst Hilfe zur Pflege, Betreuung und Beratung
Unterstützung im Alter
Die Aufgaben des Fachdienstes Hilfe zur Pflege, Betreuung und Beratung werden in zwei Fachgruppen bearbeitet.
In der Fachgruppe Hilfe zur Pflege werden Leistungen bei stationärer und ambulanter Pflegebedürftigkeit gewährt. Dort erfolgt auch die zentrale Bearbeitung von Bestattungskostenanträgen.
Für Anliegen rund um die Themen rechtliche Betreuung, Vorsorgevollmachten, Beratung zu Seniorenthemen und Pflegebedürftigkeit ist die Fachgruppe Betreuung und Beratung, zu der auch der in der Goslarer Sparkassen-Passage angesiedelte Senioren- und Pflegestützpunkt gehört, der richtige Ansprechpartner.
Einen weiteren Aufgabenschwerpunkt im Fachdienst bildet die Heimaufsicht. Das Team widmet sich auch den Entgeltverhandlungen für vollstationäre Pflegeeinrichtungen.
Ferner ist diesem Fachdienst die Geschäftsstelle des Kreisseniorenbeirats zugeordnet. Der Kreisseniorenbeirat selbst ist ein kreiseigenes Gremium mit ehrenamtlichen Mitgliedern, die sich als selbständige Vertretung aller im Landkreis Goslar lebenden älteren Menschen verstehen. Der Kreisseniorenbeirat wirkt im Kreisgebiet darauf hin, die Situation der hier lebenden Seniorinnen und Senioren zu verbessern und die Umsetzung einer selbstbestimmten Lebensführung im Alter zu erhalten und zu stärken. Er tritt für deren Interessen ein und versteht sich als Organ der Meinungsbildung, des Erfahrungsaustausches und der Hilfestellung gegenüber allen Gruppen, die in der Seniorenarbeit tätig sind.
Wichtige Informationen:
Zurzeit liegen keine wichtigen Informationen vor!
Dienstleistungen
- Altenhilfe
- Bestattungskosten Übernahme
- Betreuungsangebote für Senioren
- Betreuungsrecht
- Betreuungsverfügung beglaubigen lassen
- Heimbetreuung
- Hilfe zur Pflege beantragen
- Kriegsopferfürsorge Gewährung für Beschädigte
- Kriegsopferfürsorge Gewährung für Hinterbliebene
- Pflegeheime, Formen des betreuten Wohnens, ambulant betreute Wohngemeinschaften: Anzeigepflicht - Betrieb
- Senioren- und Pflegestützpunkte Niedersachsen
Die Heimaufsicht des Landkreises Goslar
Grundlage der Arbeit der Heimaufsichten in Niedersachsen ist das Niedersächsische Gesetz über unterstützende Wohnformen (NuWG). Dieses Gesetz dient dem Schutz aller in Heimen oder ähnlichen unterstützenden Wohnformen lebenden Menschen, die auf die dort angebotenen Hilfeleistungen angewiesen sind.
Für Alten- und Pflegeheime, Tages- und Kurzzeitpflegen im Kreisgebiet und der Stadt Goslar ist die Heimaufsicht des Landkreises Goslar zuständig. Ebenso liegen Einrichtungen des "Betreuten Wohnens" und Wohngemeinschaften, in denen ambulante Hilfe- und Pflegedienste nicht frei gewählt werden können, in deren Zuständigkeit. Für Eingliederungshilfeeinrichtungen ist die Heimaufsicht des Landessozialamtes Niedersachsen in Hildesheim zuständig.
Für die Heimaufsicht steht der Schutz der Bewohner*innen an erster Stelle.
Darüber hinaus berät und informiert sie Bewohner und die Bewohnervertretung, Angehörige, Betreuer und Betreiber über ihre Rechte und Pflichten und ist Beschwerdestelle.
Was genau sind die Aufgaben der Heimaufsicht?
Die Heimaufsicht überwacht die Einhaltung des NuWG und seiner Verordnungen. Das bedeutet insbesondere, die Würde, die Interessen und Bedürfnisse der Bewohner vor Beeinträchtigungen zu schützen sowie den Bewohnerinnen und Bewohnern eine angemessene und individuelle Lebensgestaltung zu ermöglichen. Die Selbständigkeit, Selbstbestimmung, Selbstverantwortung und Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben innerhalb und außerhalb der Einrichtungen soll dadurch gewahrt und gefördert werden.
Was bedeutet das in der Praxis?
Die Heimaufsicht führt bei den im Landkreis Goslar ansässigen Heimen wiederkehrende oder anlassbezogene Prüfungen (zum Beispiel bei Beschwerden) durch. Die Prüfungen können jederzeit, gegebenenfalls auch in den Nachtstunden, angemeldet oder unangemeldet erfolgen. In der Regel erfolgen die Prüfungen unangemeldet.
Was passiert in so einer Prüfung?
Bei einer Prüfung wird insbesondere die Pflege und Betreuung der Bewohnerinnen und Bewohner in den Blick genommen. Ein weiteres wichtiges Prüfkriterium ist die Erfüllung der Anforderungen an den Betrieb der Pflegeinrichtung. So muss ausreichend geeignetes Personal vorgehalten werden und anwesend sein. Insbesondere sind Pflege- und Betreuungsfachkräfte erforderlich. Die Heimaufsicht macht sich darüber hinaus auch ein Bild von der sachlichen und baulichen Ausstattung der Einrichtung.
Werden Mängel bei einer Prüfung festgestellt, wird zunächst auf dem Beratungsweg versucht, die Mängel zu beheben. Sollte dies nicht erfolgreich sein, kann die Heimaufsicht Anordnungen zur Behebung der Mängel erlassen und/oder auch Bußgelder festsetzen.
Neben der Heimaufsicht führt auch der Medizinische Dienst der Krankenkassen in Niedersachsen (MDN) und der Prüfdienst der Privaten Krankenversicherung (PKV) Heimprüfungen durch. Alle Prüfinstanzen informieren sich gegenseitig über die jeweiligen Ergebnisse und führen in Abstimmung auch gemeinsame Prüfungen unter Beachtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen durch.
Gibt es weitere Aufgaben der Heimaufsicht?
Die Heimaufsicht prüft unter anderem auch die Qualifikation der Heimleitung und Pflegedienstleitung und ist bei strukturellen und personellen Veränderungen in die gesetzlichen Prozesse, zum Beispiel bei einem Wechsel des Heimträgers eingebunden. Es besteht enger Kontakt zu den Pflegekassen.
Wer informiert zu vertragsrechtlichen Fragen?
Seit 2009 ist das Vertragsrecht im Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) geregelt. Die Beratung in diesen zivilrechtlichen Angelegenheiten obliegt nunmehr Rechtsberatungsstellen (zum Beispiel Verbraucherschutzzentralen) und Rechtsanwälten. Die Heimaufsicht darf zu privatrechtlichen Fragestellungen keine Beratung mehr durchführen.
Rechtsquellen:
- Gesetz zur Regelung von Verträgen über Wohnraum mit Pflege- oder Betreuungsleistungen - Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz
- Niedersächsisches Gesetz über unterstützende Wohnformen - NuWG
- Verordnung über bauliche Anforderungen für unterstützende Einrichtungen nach dem Niedersächsischen Gesetz über unterstützende Wohnformen - NuWGBauVO
- Verordnung über die Mitwirkung der Bewohnerinnen und Bewohner in Angelegenheiten des Heimbetriebes - Heimmitwirkungsverordnung
- Verordnung über die Pflichten der Träger von Altenheimen, Altenwohnheimen und Pflegeheimen für Volljährige im Falle der Entgegennahme von Leistungen zum Zwecke der Unterbringung eines Bewohners oder Bewerbers- Heimsicherungs-Verordnung
- Verordnung über personelle Anforderungen für unterstützende Einrichtungen nach dem Niedersächsischen Gesetz über unterstützende Wohnformen - NuWGPersVO
Andere Anlaufstellen:
Geschäftsstelle Kreisseniorenbeirat
Die Aufgaben der Geschäftsstelle
Die Geschäftsstelle ist das Bindeglied zwischen Kreisseniorenbeirat, Verwaltung, Sozialausschuss und den gegebenenfalls gebildeten Arbeitskreisen.
In der Geschäftsstelle werden alle anfallenden, organisatorischen Aufgaben für den Kreisseniorenbeirat, wie zum Beispiel die Organisation und Dokumentation der Beiratssitzungen und Mitarbeit bei der Organisation von Seniorenkonferenzen erledigt.
Die Entgegennahme, Bearbeitung und Abwicklung von Förderanträgen zur Richtlinie Mikroprojekte zur Verbesserung der Angebote für Senior*innen im Landkreis Goslar ist ein weiterer Aufgabenbereich.
Mikroprojekte zur Verbesserung der Angebote für Senior*innen im Landkreis Goslar
Der Landkreis Goslar fördert in direkter Zusammenarbeit mit dem Kreisseniorenbeirat Mikroprojekte Dritter, die darauf ausgerichtet sind, die Lebenssituation von Senioren*innen zu verbessern. Grundlage dafür bildet die Förderrichtlinie „Mikroprojekte zur Verbesserung der Angebote für Senior*innen im Landkreis Goslar“.
Ziel der Richtlinie ist die Förderung von Mikroprojekten, die die Belange und Bedürfnisse von Senioren*innen stützen und damit dazu beitragen, deren Lebenssituation zu verbessern und Benachteiligung zu vermindern. Gleichzeitig soll dadurch die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft verbessert beziehungsweise vereinfacht werden, um möglichst lange eine selbstbestimmte Lebensführung und Verbleib in der eignen Häuslichkeit zu ermöglichen.
Weitere Informationen zur Förderrichtlinie „Mikroprojekte zur Verbesserung der Angebote für Senior*innen im Landkreis Goslar“ gibt es im Serviceportal des Landkreises Goslar.
Frau Hennig berät zu weitergehenden Fragen und zur Projektumsetzung.