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Fachgruppe Fachbereichsservice

Die Kümmerer, die für den reibungslosen Ablauf sorgen

Für den reibungslosen organisatorischen Ablauf im Fachbereich Familie, Jugend und Soziales zeichnen die Kolleginnen und Kollegen des Fachbereichsservice verantwortlich.

Das zehnköpfige Team trägt unter anderem für die Personalplanung Sorge, hat die Finanzen sowie das dazugehörige Controlling im Blick und stellt sicher, dass die fachspezifische Informationstechnik (IT) läuft.

Darüber hinaus bieten die Kolleginnen und Kollegen Unterstützung bei der Umsetzung der Digitalisierung und gewährleisten die Auszahlung der bewilligten Gelder.

Zu den Aufgaben zählen ferner die Jugendhilfe- und Sozialplanung, das Vertrags- und Vergabewesen, die Organisation der Geschäftsbeziehungen zu unterschiedlichen Einrichtung sowie die Betreuung der beiden Fachausschüsse, namentlich der Jugendhilfe- und der Sozialausschuss.

Wichtige Informationen:

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Alle Dienstleistungen der Fachgruppe Fachbereichsservice

Für diesen Bereich liegen keine Dienstleistungen vor.

Vertrags- und Vergabestelle, Leistungs-, Qualitätsentwicklungs- und Entgeltvereinbarungen

Im Bereich der Jugend-, Sozial- und Eingliederungshilfe nach den Sozialgesetzbüchern Achtes Buch (SGB VIII), Neuntes Buch (SGB IX) und Zwölftes Buch (SGB XII) werden Leistungen durch die entsprechenden Träger erbracht. Grundlage hierfür sind Leistungs-, Qualitätsentwicklungs- und Entgeltvereinbarungen, die vorab zwischen den Trägern und dem Landkreis oder dem Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie abzuschließen sind. Hierbei sind die jeweiligen Zuständigkeitsregelungen zu beachten. Die Träger müssen dabei bestimmte Unterlagen, unter anderem eine Konzeption sowie eine Entgeltkalkulation erarbeiten und mit dem Landkreis abstimmen. Die Vertragsstelle koordiniert die Prüfung der Unterlagen mit den zuständigen Fachdiensten beziehungsweise nimmt die Prüfung der Entgeltkalkulation selbst vor.

Die Vertragsstelle ist für den Sitzungsdienst des Sozial- und des Jugendhilfeausschusses zuständig. Ihr obliegen darüber hinaus die Organisation der Beiratssitzung des Pro-Aktiv Centers („PACE“) sowie der Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII („AG 78“) für den Landkreis Goslar.

Zudem werden Vergaben von Dienstleistungen des Fachbereiches als Schnittstelle zwischen der Zentralen Vergabestelle und dem jeweiligen Fachdienst koordiniert und durchgeführt.

Als Ansprechperson steht Ihnen Herr Pascal von Cisewski zur Verfügung.

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Jugendhilfe- und Sozialplanung

Damit die Angebote der Jugendhilfe auch den Bedürfnissen von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien im Landkreis Goslar entsprechen, ist es Aufgabe der Jugendhilfeplanung ein aufeinander abgestimmtes System von Jugendhilfeleistungen zu entwickeln.

Unter dem Begriff der Jugendhilfeplanung verstehen wir die kontinuierliche Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und ihrer Familien aber auch den freien Trägern der Jugendhilfe im Planungsprozess. Durch die Jugendhilfeplanung werden die Fachplanungen der verschiedenen Abteilungen in eine gesamtstrategische Ausrichtung gebracht.

Im derzeitigen Planungszyklus beleuchten wir die Wirkung unserer Angebote und Maßnahmen näher.

Diese - in § 80 Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) Kinder- und Jugendhilfe - festgeschriebene Planungsverantwortung der Jugendämter - wird wahrgenommen durch die Jugendhilfeplanung. Entsprechend der gesetzlichen Vorgabe besteht diese aus einem Dreischritt von Bestandsfeststellung, Bedarfsermittlung und Maßnahmenplanung.

Als Ansprechperson steht Frau Bettina Wiesenhütter zur Verfügung.

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