Fachgruppe Ausländerrecht
Alles rund um den Aufenthalt
Die Fachgruppe kümmert sich um aufenthaltsrechtliche Belange von Ausländerinnen und Ausländer im Landkreis Goslar mit Ausnahme der Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld.
Von der Beteiligung bei Visanträgen über die Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen bis hin zur Einleitung aufenthaltsbeendender Maßnahmen: Die Mitarbeitenden in dieser Fachgruppe sind zuständig für viele Aufgaben, die sich aus dem Aufenthaltsgesetz ergeben. Eine besondere Herausforderung besteht darin, einerseits dienstleistungsorientiert zu beraten und zu unterstützen, aber auf der anderen Seite auch negative Entscheidungen im Sinne einer ordnungsgemäßen Steuerung des Aufenthalts und Zuzugs von Ausländerinnen und Ausländern zu treffen.
Allgemeine Hinweise zur telefonischen Erreichbarkeit:
Die Arbeitsbelastung in den Ausländerbehörden ist bundesweit äußerst angespannt. Deswegen kann die telefonische Erreichbarkeit leider nicht immer sichergestellt werden. Es wird daher dringend gebeten, Anfragen möglichst per E-Mail an die Ausländerbehörde zu stellen.
Vorsprache bei der Ausländerbehörde ist nur mit Online-Terminbuchung möglich.
Bitte sehen Sie von Nachfragen ab! Die Terminbestätigungen erfolgen manuell und können etwas Zeit in Anspruch nehmen.
Zuständigkeiten richten sich nach dem Wohnort und dem Anfangsbuchstaben des Nachnamens.
Personen, die kein internetfähiges Endgerät besitzen, können donnerstags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr telefonisch unter 05321 76-323 einen Termin vereinbaren. Sonstige Anfragen können nur per E-Mail an die Ausländerbehörde oder über das Kontaktformular gestellt werden.
Häufig gesuchte Dienstleistungen der Fachgruppe Ausländerrecht
Alle Dienstleistungen der Fachgruppe Ausländerrecht
- Angaben zur Ausstellung einer Aufenthaltskarte für drittstaatsangehörige Familienangehörige von Deutschen einreichen
- Angaben zur Ausstellung einer Aufenthaltskarte für drittstaatsangehörige Familienangehörige von EU-/ EWR-Bürgern (außer Deutschland) einreichen
- Angaben zur Ausstellung einer Aufenthaltskarte für Familienangehörige von EU-/ EWR-Bürgern (außer Deutschland) und des EWR einreichen
- Aufenthaltserlaubnis aus dringenden humanitären oder persönlichen Gründen beantragen
- Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen Erteilung für den Familiennachzug eines ausländischen Ehegatten zu einem Deutschen
- Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen Erteilung für den Familiennachzug eines ausländischen Elternteils zu einem minderjährigen Deutschen
- Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen Erteilung für den Nachzug der Eltern zu einem minderjährigen Ausländer
- Aufenthaltserlaubnis für den Nachzug des Ehegatten zu Ausländern beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für die Teilnahme am europäischen Freiwilligendienst beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für ein studienbezogenes Praktikum EU beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für Freiberufler beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für mobile Forscher beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für Selbstständige, die ein Studium abgeschlossen haben oder als Wissenschaftler oder Forscher tätig sind, beantragen
- Aufenthaltserlaubnis wegen Vertreibung
- Aufenthaltserlaubnis zum allgemeinbildenden Schulbesuch beantragen