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Fachgruppe Ausländerrecht

Alles rund um den Aufenthalt 

Die Fachgruppe kümmert sich um aufenthaltsrechtliche Belange von Ausländerinnen und Ausländer im Landkreis Goslar mit Ausnahme der Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld.

Von der Beteiligung bei Visanträgen über die Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen bis hin zur Einleitung aufenthaltsbeendender Maßnahmen: Die Mitarbeitenden in dieser Fachgruppe sind zuständig für viele Aufgaben, die sich aus dem Aufenthaltsgesetz ergeben. Eine besondere Herausforderung besteht darin, einerseits dienstleistungsorientiert zu beraten und zu unterstützen, aber auf der anderen Seite auch negative Entscheidungen im Sinne einer ordnungsgemäßen Steuerung des Aufenthalts und Zuzugs von Ausländerinnen und Ausländern zu treffen.

Allgemeine Hinweise zur telefonischen Erreichbarkeit:

Die Arbeitsbelastung in den Ausländerbehörden ist bundesweit äußerst angespannt. Deswegen kann die telefonische Erreichbarkeit leider nicht immer sichergestellt werden. Es wird daher dringend gebeten, Anfragen möglichst per E-Mail an die Ausländerbehörde zu stellen.

Vorsprache bei der Ausländerbehörde ist nur mit Online-Terminbuchung möglich.

Bitte sehen Sie von Nachfragen ab! Die Terminbestätigungen erfolgen manuell und können etwas Zeit in Anspruch nehmen.

Zuständigkeiten richten sich nach dem Wohnort und dem Anfangsbuchstaben des Nachnamens.

Personen, die kein internetfähiges Endgerät besitzen, können donnerstags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr telefonisch unter 05321 76-323 einen Termin vereinbaren. Sonstige Anfragen können nur per E-Mail an die Ausländerbehörde oder über das Kontaktformular gestellt werden.

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