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Fachgruppe Gefahrenabwehr

Gewerbe, Jagd, Waffen und vieles mehr

In dieser Fachgruppe wird eine Vielzahl ordnungsrechtlicher Aufgaben wahrgenommen.

So werden jagd- und waffenrechtliche Erlaubnisse erteilt, Anträge auf Waldumwandlung bearbeitet oder entsprechende Stellungnahmen gegenüber Dritten abgegeben. Weiterhin wird der Grundstücksverkehrsausschuss, der dem Verkauf von landwirtschaftlichen Nutzflächen zustimmen muss, geschäftsführend betreut.

Ein weiterer Schwerpunkt ist die Bearbeitung unterschiedlichster Angelegenheiten rund um das Gewerberecht. Hier werden Reisegewerbekarten, Spielhallenkonzessionen, Erlaubnisse für private Krankenanstalten oder Prostitutionsstätten erteilt, im Einzelfall aber auch versagt oder entzogen. Ebenso werden Märkte, Messen und Jahrmärkte festgesetzt oder Versammlungen bestätigt. Eher ordnungsbehördlichen Charakter hat die Prüfung von Gewerbeuntersagungen bei Unzuverlässigkeit oder die Durchsetzung der Durchführung von Kehr- und Überpüfungsarbeiten durch die bevollmächtigten Schornsteinfeger*innen. Gemeinsam mit dem Zoll, der eigene Zuständigkeiten hat, werden Maßnahmen zur Bekämpfung von Schwarzarbeit durchgeführt.

Eigene Zuständigkeiten der Städte Goslar und Seesen

Die beiden Städte nehmen aufgrund ihres besonderen Status einige Aufgaben in eigener Zuständigkeit wahr.

Stadt Goslar:

Grundstücksverkehrsangelegenheiten, Spielhallen, Marktfestsetzungen, Versammlungsrecht, Reisegewerbekarten, Gewerbeuntersagungen, Schwarzarbeitsbekämpfung, Schornsteinfegerwesen.

Stadt Seesen:

Spielhallen, Marktfestsetzungen, Versammlungsrecht, Reisegewerbekarten, Gewerberuntersagungen.

Landkreis Goslar: Veränderung Zuständigkeiten der Jagd-, Waffen- und Waldbehörde