Fachdienst Ordnung
Ordnung muss sein
Der Fachdienst Ordnung ist organisatorisch dem Fachbereich Ordnung, Verkehr und Bevölkerungsschutz zugeordnet. In zwei Fachgruppen werden eine Vielzahl von typisch ordnungsrechtlichen Aufgaben erledigt.
In der Fachgruppe Ausländerrecht kümmern sich die dortigen Kollegen*innen um sämtliche Anliegen rund um die Gewährung von Aufenthalten in der Bundesrepublik Deutschland. Sie leiten aber auch aufenthaltsbeendende Maßnahmen für den Fall ein, dass kein Rechtsgrund für einen Verbleib vorliegt. Außerdem werden Einbürgerungsanträge bearbeitet.
In der Fachgruppe Gefahrenabwehrrecht werden jagd- und waffenrechtliche Erlaubnisse erteilt oder auch entzogen sowie die Aufgaben der Waldbehörde nach dem Niedersächsischen Waldgesetz wahrgenommen. Außerden kümmern sich die Kollegen*innen um spezielle gewerberechtliche Erlaubnisse, arbeiten mit anderen Behörden bei der Schwarzarbeitsbekämpfung zusammen oder unterstützen die Bezirksschornsteinfeger*innen bei ihrer Aufgabenerledingung nach dem Schornsteinfegerhandwerksgesetz.
Wichtige Information zu Gewerbeanzeigen
Gewerbean-, -ab- sowie -ummeldungen werden von den kreisangehörigen Städten und Gemeinden entgegengenommen. Ebenso können keine Auskünfte aus dem Gewerberegister erteilt werden, da diese auch ausschließlich bei den Städten und Gemeinden geführt werden.
Alle Dienstleistungen des Fachdienstes Ordnung
- Ablieferungsfrist für Überschüsse aus der Pfandverwertung im Pfandleihgewerbe: Verlängerung
- Änderung einer Festsetzung von Messen, Ausstellungen oder Märkten beantragen
- Anmeldung von Prostitutionstätigkeit verlängern
- Anzeige des Verdachts auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
- Aufnahme oder Beendigung des Betriebs einer Schießstätte anzeigen
- Aufstellung eines Prostitutionsfahrzeugs anzeigen
- Ausländerfalknerjagdschein - Jahresjagdschein nach Einziehung erneut beantragen
- Ausländerfalknerjagdschein - Jahresjagdschein verlängern lassen
- Ausländerjugendfalknerjagdschein - Jahresjagdschein nach Einziehung erneut beantragen
- Ausnahme vom Mindestalter zum Schießen auf Schießstätten zur Förderung des Leistungssports beantragen
- Ausnahmen für die Versteigerung leicht verderblicher Waren Zulassung auf Messen, Ausstellungen und Großmärkten
- Ausnahmen für die Versteigerung leicht verderblicher Waren Zulassung auf Spezial- und Jahrmärkten
- Ausnahmen von der vorgeschriebenen Mindestbesichtigungsdauer des Versteigerungsguts im Versteigerergewerbe Zulassung
- Bereitstellen eines Prostitutionsfahrzeuges Erlaubnis
- Betrieb einer Schießstätte in geschlossenen Räumen: Anzeige