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Fachgruppe Fahrerlaubnisrecht

Fahrerlaubnisse

Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führen möchte, benötigt eine Fahrerlaubnis. Die Unterteilung der Fahrerlaubnisse erfolgt in verschiedenen Klassen und ist durch einen Führerschein nachzuweisen.

Zu den Aufgaben einer Führerscheinstelle gehört nicht nur die Erteilung einer Fahrerlaubnis, sondern auch die Verlängerung, Umschreibung und Neuerteilung eines Führerscheines.

Je nach Anliegen ist ein Antrag zu stellen und eine Verwaltungsgebühr zu entrichten. Die Anträge sowie die Höhe der anfallenden Gebühren sind den den jeweiligen Dienstleistungen zu entnehmen.

Online-Terminbuchung

Zur Verbesserung der Arbeitsabläufe und Verkürzung der Wartezeiten arbeitet die Führerscheinstelle des Landkreises Goslar nur mit Terminvergaben.

Durch die Online-Terminbuchung steht den Mitarbeitenden mehr Zeit für Kundentermine und die Sachbearbeitung weiterer Aufgaben zur Verfügung.

Wie funktioniert die Online-Terminbuchung?

Werden keine Termine angezeigt sind diese bereits ausgebucht. Anfang der folgenden Woche werden weitere Termine freigeschaltet.

Wird ein früherer Termin benötigt, zum Beispiel weil die Fahrprüfung bestanden und vom TÜV keine Fahrberechtigung ausgehändigt wurde, die Fahrerlaubnis oder Fahrerkarte abläuft, dann kann am besten über das Kontaktformular oder einen Anruf ein früherer Termin angefragt werden.

Sollte keine Möglichkeit für eine Online-Terminbuchung bestehen, kann telefonisch eine Nachricht mit Namen, Anliegen und Telefonnummer hinterlassen werden. Ein Rückruf erfolgt schnellstmöglich außerhalb der Öffnungszeiten.

Kurzfristige Termine freuen andere, wenn sie nicht wahrgenommen und über den "Lösch-Link" und den Code in der Bestätigungs- oder Erinnerungs-E-Mail abgesagt oder storniert werden.

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Fahrlehr- und Fahrschulangelegenheiten

Um Personen auszubilden, die eine Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen (Führerschein) erwerben wollen, wird eine Fahrlehrerlaubnis benötigt.

Fahrschüler*innen dürfen nur von selbstständigen Fahrlehrer*innen mit einer Fahrschulerlaubnis oder im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses mit Inhaber*innen einer Fahrschulerlaubnis ausgebildet werden.

Fragen zu Voraussetzungen und Anträgen von Fahrlehranwärter*innen bzw. Fahrlehrer*innen und Fahrschulen im Allgemeinen können an den Kontakt gerichtet werden.

Besondere Zuständigkeit im Landkreis Goslar

Die Stadt Seesen ist für die Fahrlehrer*innen und Fahrschulen in ihrem Gemeindegebiet selbst zuständig.