Fachgruppe Verkehrssicherung
Verkehrslenkung von Baumaßnahmen im öffentlichen Verkehrsraum
Wer auf öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen den Boden aufgräbt, etwas lagert oder aufstellt, Bereiche absperrt oder Leitungen verlegt, wie zum Beispiel für Strom oder Wasser, braucht eine Erlaubnis.
Durch Baustellen im Straßenbereich kommt es immer wieder zu Störungen im Verkehrsablauf. Um den flüssigen Verkehr auch bei laufenden Baumaßnahmen sicherzustellen, sind die geplanten Bauvorhaben oder Absperrungen im öffentlichen Raum rechtzeitig beim Landkreis Goslar anzumelden. Die Richtlinien zur verkehrsrechtlichen Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen – Ausgabe 2021“ (RSA 21) sind bei der Antragstellung anzuwenden.
Die Bearbeitungszeit richtet sich nach dem Umfang Ihres Bauvorhabens:
- Kleinere Baustellen sind Maßnahmen ohne Eingriff in die Fahrbahn, die Verkehrsverbote oder Verkehrsbeschränkungen zur Folge haben. Zum Beispiel: Der Fußgänger- und Radverkehr kann auf der verbleibenden Restbreite des Geh- oder Radwegs verkehrssicher geführt werden. Die Antragsbearbeitung für solche Maßnahmen dauert aktuell bis zu 2 Wochen.
- Mittlere bis große Baustellen übersteigen den Umfang der kleineren Baustellen. Zum Beispiel, wenn in der Folge einer Vollsperrung eine Umleitung des Verkehrs erforderlich wird. Die Bearbeitungsdauer beträgt hier aktuell mindestens 4 Wochen.
Die Bearbeitungszeit verkürzt sich bei Notmaßnahmen oder wenn bereits eine (Dauer-)Genehmigung vorliegt und nur nachträglich der Zeitraum verlängert oder verschoben werden muss.
Zuständigkeiten im Landkreis Goslar
Die Städte Goslar und Seesen sind für alle Straßen in ihrem Gemeindegebiet selbst zuständig. Weitere Informationen dazu sind dem Aufklapper "Zuständigkeiten im Landkreis Goslar" zu entnehmen.
Alle Dienstleistungen der Fachgruppe Verkehrssicherung
- Anerkennung als Fahrlehrerin oder Fahrlehrer mit einer ausländischen Berufsqualifikation beantragen
- Ausnahme vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot: Genehmigung
- Ausnahmegenehmigung für das Parken als Familienpflege oder Pflegedienst beantragen
- Ausnahmegenehmigung Gurtanlege- und Helmtragepflicht: Erteilung
- Ausnahmegenehmigung Parken, Parkberechtigung oder Parkausweis für gemeinnützige Einrichtungen und soziale Dienste beantragen
- Ausnahmegenehmigung Parken, Parkberechtigung oder Parkausweis für Gewerbetreibende und Freiberufler beantragen
- Ausnahmegenehmigung Parken, Parkberechtigung oder Parkausweis für Handwerker und Pflegedienst beantragen
- Baustelle: Erteilung - von verkehrsrechtlichen Baustellenanordnungen
- Bewohnerparkausweis beantragen
- Erlaubnis für den (grenzüberschreitenden) gewerblichen Güterkraftverkehr / Gemeinschaftslizenz Erteilung
- Erlaubnis und Ausnahmegenehmigung für den Großraum- und Schwerverkehr: Erteilung
- Erlaubnisse und Ausnahmen zur übermäßigen Straßenbenutzung: Erteilung
- Fahrlehrerlaubnis Erteilung
- Fahrschulerlaubnis beantragen
- Fahrwegbestimmung von Gefahrguttransporten: Erteilung - Einzelfahrwegsbestimmung
Zuständigkeiten im Landkreis Goslar
Die Städte Goslar und Seesen sind für alle Straßen in ihrem Gemeindegebiet selbst zuständig.
Die Städte Bad Harzburg und Langelsheim sowie die Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld sind eingeschränkt zuständige Straßenverkehrsbehörden und zuständig für die Erteilung einer verkehrsbehördlichen Anordnung einer Stadt- beziehungsweise Gemeindestraße.
Der Landkreis Goslar ist dort nur für die überörtlichen Kreis-, Landes- und Bundesstraßen die zuständige Straßenverkehrsbehörde.
Im Bereich der Gemeinde Liebenburg und der Stadt Braunlage erteilt der Landkreis Goslar die verkehrsbehördlichen Anordnungen für alle Straßen.