Inhalt

Fachgruppe Verkehrssicherung

Verkehrslenkung von Baumaßnahmen im öffentlichen Verkehrsraum

Wer auf öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen den Boden aufgräbt, etwas lagert oder aufstellt, Bereiche absperrt oder Leitungen verlegt, wie zum Beispiel für Strom oder Wasser, braucht eine Erlaubnis.

Durch Baustellen im Straßenbereich kommt es immer wieder zu Störungen im Verkehrsablauf. Um den flüssigen Verkehr auch bei laufenden Baumaßnahmen sicherzustellen, sind die geplanten Bauvorhaben oder Absperrungen im öffentlichen Raum rechtzeitig beim Landkreis Goslar anzumelden. Die Richtlinien zur verkehrsrechtlichen Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen – Ausgabe 2021“ (RSA 21) sind bei der Antragstellung anzuwenden.

Die Bearbeitungszeit richtet sich nach dem Umfang Ihres Bauvorhabens:

  • Kleinere Baustellen sind Maßnahmen ohne Eingriff in die Fahrbahn, die Verkehrsverbote oder Verkehrsbeschränkungen zur Folge haben. Zum Beispiel: Der Fußgänger- und Radverkehr kann auf der verbleibenden Restbreite des Geh- oder Radwegs verkehrssicher geführt werden. Die Antragsbearbeitung für solche Maßnahmen dauert aktuell bis zu 2 Wochen.
  • Mittlere bis große Baustellen übersteigen den Umfang der kleineren Baustellen. Zum Beispiel, wenn in der Folge einer Vollsperrung eine Umleitung des Verkehrs erforderlich wird. Die Bearbeitungsdauer beträgt hier aktuell mindestens 4 Wochen.

Die Bearbeitungszeit verkürzt sich bei Notmaßnahmen oder wenn bereits eine (Dauer-)Genehmigung vorliegt und nur nachträglich der Zeitraum verlängert oder verschoben werden muss.

Zuständigkeiten im Landkreis Goslar

Die Städte Goslar und Seesen sind für alle Straßen in ihrem Gemeindegebiet selbst zuständig. Weitere Informationen dazu sind dem Aufklapper "Zuständigkeiten im Landkreis Goslar" zu entnehmen.

Zuständigkeiten im Landkreis Goslar

Die Städte Goslar und Seesen sind für alle Straßen in ihrem Gemeindegebiet selbst zuständig.

Die Städte Bad Harzburg und Langelsheim sowie die Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld sind eingeschränkt zuständige Straßenverkehrsbehörden und zuständig für die Erteilung einer verkehrsbehördlichen Anordnung einer Stadt- beziehungsweise Gemeindestraße.

Der Landkreis Goslar ist dort nur für die überörtlichen Kreis-, Landes- und Bundesstraßen die zuständige Straßenverkehrsbehörde.

Im Bereich der Gemeinde Liebenburg und der Stadt Braunlage erteilt der Landkreis Goslar die verkehrsbehördlichen Anordnungen für alle Straßen.