Fachgruppe Zulassung
Fahrzeuge und Zulassungen
In der Zulassungsstelle erhalten Bürgerinnen und Bürger Informationen über zahlreiche Dienstleistungen rund um die An-, Um und Abmeldung eines Fahrzeugs, inklusive Wunschkennzeichenreservierung.
Fahrzeuge (auch Anhänger) müssen zugelassen werden und ein amtliches Kennzeichen haben.
Fahrzeuge mit einer Betriebserlaubnis (beispielsweise Leichtkrafträder, Anhänger für Sportzwecke, Anhänger für Arbeitsmaschinen) können ausschließlich in der KFZ-Zulassungsbehörde zugelassen oder umgeschrieben werden.
Für die Wieder-Anmeldung eines Fahrzeugs, welches bereits ein Euro-Kennzeichen hatte, kann das „alte Kennzeichen“ erneut verwendet werden. Dies ist nur möglich, wenn das Kennzeichen beim Abmelden reserviert wurde. Die Reservierungsbestätigung ist mitzubringen.
Online-Terminbuchung
Für die Bearbeitung des Anliegens wird ein Termin benötigt. So wird eine bessere Planung ermöglicht und die Wartezeit reduziert.
Rechtzeitiges Erscheinen mit der Termin-/Aufrufnummer führt in der Regel zu einem zeitnahen Aufruf und einem reibungslosen Termin.
Durch die Online-Terminbuchung steht den Mitarbeitenden mehr Zeit für Kundentermine und die Sachbearbeitung weiterer Aufgaben zur Verfügung.
Dienstleistungen
- Kfz-Abmeldung zur Außerbetriebsetzung
- Kfz-Zulassung bei Umschreibung auf einen anderen Halter innerhalb des Zulassungsbezirkes
- Kraftfahrzeug Meldung technische Änderung
- Kraftfahrzeug Zulassung neu aus Nicht-EU-Land
- Kraftfahrzeug Zulassung wieder
- Kraftfahrzeug Zulassung bei Umschreibung auf einen anderen Halter außerhalb des Zulassungsbezirkes
- Kraftfahrzeugkennzeichen Ersatz
- Kraftfahrzeugkennzeichen Ersatz wegen Diebstahl
- Kraftfahrzeugkennzeichen Ersatz wegen Verlust
- Kraftfahrzeugkennzeichen Umtausch in Euro-Kennzeichen
- Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Ausfuhrkennzeichen
- Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung H-Kennzeichen für historische Fahrzeuge
- Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Kleines Motorradkennzeichen
- Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Kurzzeit
- Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Oldtimerkennzeichen (älter als 30 Jahre)
Wie funktioniert die Online-Terminbuchung?
Werden keine Termine angezeigt, sind diese bereits ausgebucht. Anfang der folgenden Woche werden weitere Termine freigeschaltet.
Sollte keine Möglichkeit für eine Online-Terminbuchung bestehen, kann telefonisch eine Nachricht mit Namen, Anliegen und Telefonnummer hinterlassen werden. Ein Rückruf erfolgt schnellstmöglich außerhalb der Öffnungszeiten.
Kurzfristige Termine können ergattert werden, wenn sie nicht wahrgenommen und über den LöschLINK und den Code in der Bestätigungs- oder Erinnerungs-E-Mail abgesagt oder storniert wurden.
i-Kfz - Internetbasierte Fahrzeugzulassung
Zahlreiche Dienstleistungen rund um die Zulassung, Umschreibung oder Abmeldung eines Kraftfahrzeuges oder Anhängers können online beantragt und abwickelt werden, ganz bequem von Zuhause.
Für Zulassungen mit Kennzeichenart Saison, Wechsel, Oldtimer (historisch), Ausfuhr, und Elektro sind diese Dienstleistungen nicht möglich.
Alle weiteren Schritte werden direkt im i-Kfz-Portal (STVA-Portal Zulassungsbehörde) und auf Bundesministerium für Digitales und Verkehr - Internetbasierte Fahrzeugzulassung erklärt.
Erst die Voraussetzungen prüfen und dann die Sicherheitscodes freilegen.
Voraussetzungen:
Fahrzeuge müssen nach dem 01.01.2015 zugelassen worden sein und über die notwendigen aufgebrachten Sicherheitscodes in der Zulassungsbescheinigung Teil I/Fahrzeugschein, gegebenenfalls Zulassungsbescheinigung Teil II/Fahrzeugbrief und den amtlichen Kennzeichenschildern Plaketten verfügen.
Die Nutzung des i-Kfz-Portal (STVA-Portal Zulassungsbehörde) erfordert eine einmalige Registrierung und Anmeldung des Halters/der Halterin.
- Die eID-Funktion des Ausweisdokuments der natürlichen Person muss aktiviert sein.
- Das nötige Kartenlesegerät kann durch ein modernes Smartphone (mit NFC-Technik) ersetzt werden. Näheres erfahren Sie auf dem Personalausweisportal.
- Inhaber eines Girokontos, von dem die Kraftfahrzeugsteuer eingezogen werden kann.
- Bezahlung der Gebühr mittels ePayment-System
Welche Unterlagen werden eventuell noch benötigt?
- Gültiger Hauptuntersuchungsbericht im Original
- Elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB Nummer)
Weitere Informationen finden Sie unter:
Erklärvideos - i-Kfz - Bundesministerium:
- Kfz Online abmelden mit i-Kfz
- Kfz Online umschreiben mit i-Kfz
- Anbringen der Stempelplakette mit i-Kfz
und im Flyer i-Kfz Internetbasierte Fahrzeugzulassung.
Wunschkennzeichen
Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Goslar haben die Möglichkeit, über das Internet unverbindlich ein Wunschkennzeichen für ihr Fahrzeug zu reservieren.
Allgemeine Hinweise zu den Kennzeichen und zu den Reservierungsbedingungen
Es können ausschließlich Fahrzeuge mit einem Standort im Landkreis Goslar zugelassen werden.
Von der Zuteilung ausgeschlossen sind die Buchstabengruppen HJ, KZ, NS, SA, SS.
Für Sonderkennzeichen (Saison- / Historische- und Elektrokennzeichen) stehen aus Platzgründen nach dem Unterscheidungszeichen
- GS- für Goslar maximal fünf Zeichen (zum Beispiel zwei Buchstaben und drei Ziffern) beziehungsweise
- CLZ- für Clausthal-Zellerfeld und
- BRL- für Braunlage maximal vier Zeichen (zum Beispiel zwei Buchstaben und zwei Ziffern)
zur Verfügung.
Für die Reservierung entstehen zusätzliche Kosten in Höhe von derzeit 12,80 € (Wunschkennzeichen 10,20 €, Reservierung 2,60 €). Diese Kosten sind im Rahmen der Zulassung des Fahrzeugs zu zahlen.
Die Reservierung wird für maximal 28 Tage vorgenommen. Erfolgt innerhalb dieser Zeit keine Zulassung, erlischt die Reservierung automatisch.
Die Internetreservierung ist unverbindlich. Es besteht kein Anspruch auf die Zuteilung eines bestimmten Kennzeichens. Die verbindliche Zuteilung eines Kennzeichens erfolgt ausschließlich im Rahmen der Zulassung.
Bei Missbrauch der Wunschkennzeichenreservierung werden die entstehenden Kosten in Rechnung gestellt.
Zur Suche eines Wunschkennzeichens ist die gewünscht Buchstabenkombination und/oder Ziffernfolge einzugeben. Es kann auch ein „?“ (Fragezeichen) als Platzhalter für einen beliebigen Buchstaben oder beliebige Ziffer eingegeben werden.
Kraftfahrzeug-Zulassungsvorgänge
Für sämtliche der folgenden Anliegen ist eine Online-Terminbuchung mit maximal drei Anliegen pro Termin buchbar. Voraussetzung ist, dass das zur Verfügung stehende Zeitfenster ausreichend groß ist.
Kraftfahrzeug-Zulassungsvorgänge
- Fahrzeug abmelden
- Fabrikneues Fahrzeug zulassen
- Umkennzeichnung ohne Halterwechsel
- Halterwechsel zugelassenes Fahrzeug
- Wiederzulassung ohne Halterwechsel
- Zulassung abgemeldetes Fahrzeug
- Zulassung Importfahrzeug aus (nicht) EWG-/EU-Land
- Ausfuhrkennzeichen (Export)
- Kurzzeitkennzeichen (5-Tage)
Änderung persönlicher Daten
- Namensänderungen in Fahrzeugpapiere eintragen lassen
- Umzug innerhalb des Landkreises
- Zuzug von außerhalb in den Landkreis
Änderung von Fahrzeugdaten
- Technische Änderungen eintragen lassen
- „E“-Kennzeichen
- Saison- oder historisches Kennzeichen für Oldtimer beantragen
- Wechsel schwarzes auf grünes Kennzeichen
Verlust oder Diebstahl, sonstiges
- Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) oder Teil 2 (Fahrzeugbrief)
- Abholung neuer Zulassungsbescheinigung Teil 2 – nach Aufbietung
- Neusiegelung Kennzeichenschilder
- Feinstaubplakette/Umweltplakette
Besondere Aufgaben
- Betriebserlaubnis erteilen
- Unbedenklichkeitsbescheinigung
- Vorlage Fahrtenbuch
- Rote Dauerkennzeichen für Handel, Werkstätten und Hersteller
- Ausstellung rotes Fahrzeugscheinheft
Termine sind ebenfalls von Kraftfahrzeug-Händlern, Speditionen und Zulassungsdiensten zu buchen.
Probleme bei der Kraftfahrzeug-Versicherung oder Kraftfahrzeug-Steuer
Die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung ist abgelaufen oder die Kraftfahrzeug-Steuer ist nicht bezahlt?
Fehlender Haftpflichtversicherungsschutz
Bei Erhalt eines entsprechenden Bescheides wird empfohlen sich umgehend mit der Versicherung oder mit der Ansprechperson der Kraftffahrzeug-Zulassungsbehörde (siehe Bescheid) in Verbindung zu setzen, um das weitere Vorgehen abzusprechen.
Nur durch die elektronische Übermittlung einer neuen Versicherungszusage (VBÜ) durch den Versicherer oder durch die Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges kann die zwangsweise Außerbetriebsetzung verhindert werden.
Bei Verkauf des Fahrzeuges ist eine die Kopie des Kaufvertrages zu übersenden.
Rückstände bei der Kraftfahrzeug-Steuer
Bei Erhalt eines entsprechenden Bescheides, kann die zwangsweise Außerbetriebsetzung nur durch die Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges oder durch Bezahlung der ausstehenden Kraftfahrzeug-Steuer beim Hauptzollamt beendet werden.