Referat Justiziariat / Kommunalaufsicht
Alles was Recht ist
Das Referat Justiziariat und Kommunalaufsicht wurde 2019 durch Zusammenlegung des vormals eigenständigen Justiziariats und der Kommunalaufsicht gebildet und beim Vorstand angegliedert.
Neben der rechtlichen Beratung der Fachbereiche und der gerichtlichen Vertretung des Landkreises wird hier die Rechts- und Finanzaufsicht über die kreisangehörigen Gemeinden (mit Ausnahme der Stadt Goslar) wahrgenommen.
Wichtige Informationen:
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Alle Dienstleistungen des Referats Justiziariat / Kommunalaufsicht
Justiziariat
Rechtliche Beratung der Fachbereiche
Im Justiziariat werden rechtliche Gutachten zu Rechtsfragen erstellt und Verträge geprüft. Dies erfolgt in allen Rechtsgebieten, die bei der Arbeit der verschiedenen Fachbereiche anfallen können.
Zudem werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aller Fachbereiche auch mündlich zu Fragen quer durch alle Rechtsgebiete beraten.
Gerichtliche Vertretung des Landkreises
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Justiziariats vertreten den Landkreis in gerichtlichen Prozessen aller Rechtsgebiete und durch alle Instanzen – soweit kein Anwaltszwang besteht. Dazu gehört die Vorbereitung und die Wahrnehmung von Verhandlungsterminen vor den Gerichten als Vertreter des Landkreises Goslar.
Kommunalaufsicht
Rechtsaufsicht
Die Kommunalaufsicht hat zur Aufgabe, die kreisangehörigen Gemeinden (mit Ausnahme der Stadt Goslar) in Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises rechtlich zu beraten, Maßnahmen der Gemeinde zu prüfen, Genehmigungen zu erteilen und kommunalaufsichtliche Maßnahmen durchzusetzen.
Darüber hinaus begleitet und unterstützt die Kommunalaufsicht etwaige Projekte interkommunaler Zusammenarbeit bis hin zur Gemeindefusion etwa durch Teilnahme an interkommunalen Lenkungs-, Arbeits- und Pojektgruppen.
Überdies werden grundsätzliche Themen wie zum Beispiel die Auswertung von Gesetzen, Rechtsprechung und Erlassen abgedeckt.
Finanzaufsicht
Die Kommunalaufsicht genehmigt außerdem die Haushalte der kreisangehörigen Gemeinden und berät und unterstützt die Gemeinden in finanziellen Fragen wie zum Beispiel die Beantragung von Fördergeldern, Bedarfszuweisungen und die Einhaltung von Zukunftsverträgen.
Stiftungsaufsicht
Daneben werden die noch existenten Stiftungen beaufsichtigt, deren Jahresabschlüsse geprüft und gegebenenfalls Beschlüsse rechtlich überprüft.