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Fachdienst Bauen

Digital und kompetent

Der Fachdienst Bauen ist für alle Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Goslar (außer Stadtgebiet Goslar) die zentrale Anlaufstelle bei Fragen und Anliegen rund um das Thema Bauen.  

Kernaufgabe ist insbesondere die Erteilung von Baugenehmigungen und Bauvorbescheiden für die Errichtung, Änderung beziehungsweise Nutzungsänderung von baulichen Anlagen.


Weiterhin werden in der unteren Bauaufsicht folgende Leistungen angeboten:

  • Bereitstellung von Akteneinsichten und Baulastenauskünften
  • Beratung zu Bauvorhaben und Baulasten
  • Eintragung von Baulasten

Im Rahmen des Bauordnungsrechts, das der Gefahrenabwehr und einem geregelten baulichen Miteinander dient, werden folgende Aufgaben wahrgenommen:

  • Nachbarbeteiligung und Einwendungen von Nachbarinnen und Nachbarn in Baugenehmigungsverfahren
  • Überprüfung baulicher Anlagen und Grundstücke und Baumaßnahmen auf Einhaltung des öffentlichen Baurechts

Zum Aufgabenspektrum gehören darüber hinaus auch denkmalschutz- und immissionsschutzrechtliche Belange. Im Bereich des sozialen Wohnungsbaus werden Wohnberechtigungsscheine ausgestellt, Anträge für Wohnraumförderung und Anträge auf Teilung von Wohnungseigentum entgegengenommen und bei Bedarf Abgeschlossenheitsbescheinigungen erteilt. Weiterhin unterstützen und beraten zwei hauptamtliche Brandschutzprüfer im privaten und öffentlichen Bereich Eigentümerinnen und Eigentümer zum Thema „vorbeugender Brandschutz“ und führen Brandverhütungsschauen durch.

Baugenehmigung online

Ab sofort werden neue Bauanträge, baurechtliche Anzeigen und Mitteilungen grundsätzlich nur noch in digitaler Form entgegengenommen.

Weitere Informationen dazu gibt es im Aufklapper "Baugenehmigung online".

Baugenehmigung online

Mit Einführung des digitalen Baugenehmigungsverfahrens nehmen alle Beteiligten elektronisch am Verfahren teil – beginnend bei Bauherr*innen, über Entwurfsverfasser*innen, bis hin zu beteiligten Behörden. In einem rechts- und revisionssicheren Raum können alle Beteiligten, je nach ihren Berechtigungen und Rollen, im Baugenehmigungsverfahren Dokumente und Nachrichten ablegen und austauschen.

Das Verfahren läuft nunmehr wie folgt:

  • Die Entwurfsverfassenden reichen den Bauantrag samt Antragsunterlagen über das Serviceportal Landkreis Goslar ein.
  • Gleichzeitig ist zur Rechtssicherheit derzeit noch eine Vollmacht für die Teilnahme am digitalen Baugenehmigungsverfahren mit Ihrer Unterschrift und der des/der Bauherr*in im Bauamt postalisch, persönlich oder per Fax zu übersenden.
  • Die Bauaufsicht legt nun ein Aktenzeichen für den Antrag und eine digitale Akte (sogenannte Projektraum) auf conject PM an. Der Entwurfsverfassenden sowie die Bauherren werden von der Bauaufsichtsbehörde in den Projektraum per E-Mail eingeladen, meldet sich über das Internet auf der Bauplattform an und kann auf den Projektraum zugreifen. Bei erstmaliger Antragstellung ist bei Annahme der Einladung eine Registrierung auf conject PM erforderlich.
  • Die Entwurfsverfassenden bereiten die Bauvorlagen digital vor und erzeugen daraus PDF-Dokumente mit entsprechenden Dokumentenbezeichnungen/Dateinamen.
    Wichtig sind die Bezeichnungen der Dokumente! Konkrete Beschreibungen dazu geben die Hinweise zur Dokumentenbezeichnung. Die Bauantragsunterlagen sind ausschließlich als PDF-Dateien hochzuladen. Die ursprünglichen Antragsunterlagen sind im Ordner 10 Antragsunterlagen einsehbar. Nachträglich eingereichte Unterlagen sind in den Ordner 11 zu laden. Sobald alle erforderlichen Unterlagen eingegangen sind, erfolgt die Prüfung des Antrages und die digitale Beteiligung anderer Behörden.
  • Die Bauaufsicht bearbeitet den Antrag, stellt eventuell Nachforderungen (Ordner "40 Allgemeiner Schriftverkehr" im Bereich "Dokumente") und speichert sämtlichen Schriftverkehr und später den Bescheid (Vorbescheid, Baugenehmigung, Kostenentscheidung) in dem Projektraum (Ordner 50 "Bescheide Bauaufsicht" und "51 Anlagen Bauaufsicht") auf Conject PM ab.Die Bauherr*innen und Entwurfsverfassende erhalten über neu in den Projektraum eingestellte Dokumente jeweils eine Benachrichtigung per E-Mail und können die Dokumente im Projektraum einsehen und/oder herunterladen. Bauherren und Entwurfsverfassende können sich jederzeit im Internet in der Conject PM anmelden und so auf den Projektraum zugreifen und sich informieren.
  • Weitere Informationen zum Verfahrensablauf liefert das Handbuch für Entwurfsverfasser.

Weitere Hilfen gibt es unter Itebau Unternehmensgruppe.

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Bauleitplanung

Die Bauleitplanung ist ein Instrument zur städtebaulichen Entwicklung und Ordnung. Sie hat die Vorbereitung und Leitung der baulichen und sonstigen Nutzung der Grundstücke zum Gegenstand. Gesetzliche Grundlage ist das Baugesetzbuch (BauGB).

Bauleitpläne

Bauleitpläne sind der (das ganze Gemeindegebiet umfassende) vorbereitende Flächennutzungsplan und der aus dem Flächennutzungsplan entwickelte und einzelne Baugebiete regelnde Bebauungsplan.

Der "vorbereitende Bauleitplan" (Flächennutzungsplan) stellt die Art der Bodennutzung für das gesamte Gemeindegebiet in den Grundzügen dar, die "verbindlichen Bauleitpläne" (Bebauungspläne) enthalten für Ausschnitte des Gemeindegebietes konkrete Vorgaben für die städtebauliche Ordnung.

Die Bebauungspläne werden von der Gemeinde als Satzung beschlossen. Die aus dem wirksamen Flächennutzungsplan entwickelten Satzungen sind genehmigungsfrei. Nach Satzungsbeschluss wird der Bebauungsplan durch die Bekanntmachung rechtsverbindlich.

Bei Aufstellung der Bauleitpläne durch die Gemeinden sollen die Behörden und Stellen, die Träger öffentliche Belange sind und von der Planung berührt werden können, möglichst frühzeitig beteiligt werden. Hiermit soll sichergestellt werden, dass öffentliche Belange, wie sie das Baugesetzbuch aufzählt, berücksichtigt werden, beispielsweise:

  • die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse und die Sicherheit der Wohn- und Arbeitsbevölkerung, die Erhaltung, Erneuerung und Fortentwicklung vorhandener Ortsteile sowie die Gestaltung des Orts- und Landschaftsbilds,
  • die Belange des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege,
  • die Belange der Wirtschaft,
  • die Belange des Umweltschutzes, des Naturschutzes und der Landschaftspflege,
  • die Belange des Bildungswesens und von Sport, Freizeit und Erholung.

Der Landkreis Goslar wird von den kreisangehörigen Gemeinden im Rahmen ihrer Bauleitplanung als Träger öffentlicher Belange einbezogen und gibt zu unten aufgeführten öffentlichen Belangen seine Stellungnahme ab. Der überwiegende Teil der Belange, resultiert aus zugewiesenen staatlichen Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises, die vom Landkreis als Unterer Verwaltungsbehörde zu erfüllen sind.

Aufgabe des Fachdienstes Bauen ist zu prüfen, welche Belange berührt sind sowie die einzelnen Stellungnahmen abzustimmen, zu koordinieren und im Rahmen einer Gesamtstellungnahme darzustellen.

Genehmigungsbehörden für Flächennutzungspläne in Niedersachsen sind:

  • das Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit für die Flächennutzungspläne der kreisfreien und großen selbständigen Städte sowie für die Flächennutzungspläne, die von dem Landkreis oder der Region für eine Gemeinde ausgearbeitet wurden. Die Genehmigungsverfahren werden in den Regierungsvertretungen Braunschweig, Hannover, Lüneburg und Oldenburg durchgeführt.
  • im Übrigen die Landkreise und die Region Hannover

Öffentliche Belange, zu denen der Landkreis Goslar im Bauleitplanverfahren Stellung nimmt:

  • Abfallbeseitigung - als Beseitigungspflichtiger/Untere Abfallbehörde
  • Bauaufsicht - als Untere Bauaufsichtsbehörde (Ausnahme: Gebiet der Stadt Goslar)
  • Bodenschätze - als Untere Naturschutzbehörde (soweit Bodenschätze nicht den bergrechtlichen Vorschriften unterliegen)
  • Bodenschutz - als Untere Bodenschutzbehörde
  • Brandschutz - als Träger des übergemeindlichen abwehrenden und vorbeugenden Brandschutzes
  • Denkmalschutz - als Untere Denkmalschutzbehörde
  • Gesundheitswesen - als Gesundheitsamt
  • Jagd - als Untere Jagdbehörde
  • Jugendpflege - als Sachgebiet Jugendpflege im Amt für Soziale Dienste
  • Katastrophenschutz - als Katastrophenschutzbehörde
  • Kommunalrecht - als Kommunalaufsichtsbehörde
  • Kreislaufwirtschaft - Kreislaufwirtschaftsrecht
  • Kreisplanung
  • Natur und Landschaft - als Untere Naturschutzbehörde
  • Naturschutz - als Untere Naturschutzbehörde
  • Schulwesen - als Schulträger
  • Straßenverkehr - als Straßenverkehrsbehörde, soweit nicht die kreisangehörigen Gemeinden zuständig sind
  • Kreisstraßenwesen - als Kreisstraßenbaulastträger
  • Zivile Verteidigung - soweit nicht die kreisangehörigen Gemeinden zuständig sind
  • Veterinärwesen - als Veterinäramt
  • Wald - als untere Waldbehörde
  • Wasserwirtschaft - als Untere Wasserbehörde

Informationsportal mit den rechtskräftigen Bebauungsplänen der Gemeinden

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Untere Denkmalschutzbehörde 

Denkmalpflege im Landkreis Goslar

Im Landkreis Goslar (ausgenommen Stadt Goslar) befinden sich circa 2900 Kulturdenkmale der Bau- und Kunstgeschichte, wie auch weitere historisch wertvolle Bodendenkmäler. Die Denkmallandschaft ist stark geprägt durch den Fachwerkbau sowie den seit 1000 Jahren im Harz stattfindenden Bergbau, der sich insbesondere im UNESCO-Weltkulturerbe Oberharzer Wasserregal mit circa 65 Stauteichen, 70 Kilometer Gräben und 20 Kilometer Wasserläufe niederschlägt. Aufgrund der geschichtlichen, künstlerischen und/oder städtebaulichen Bedeutung sind diese Baudenkmäler gesetzlich geschützt und stehen im Interesse der Öffentlichkeit.

Das Landesamt für Denkmalpflege entwickelt aktuell einen Denkmalatlas Niedersachsen, der unverbindlich einsehbar ist.  

Damit diese unverwechselbare Kulturlandschaft des Landkreises - als das baukulturelle sowie archäologische Erbe - bewahrt wird, ist dieser Bestand nach den Vorgaben des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes zu erhalten, zu pflegen und zu schützen.

Die Untere Denkmalschutzbehörde steht mit folgenden Leistungen für Eigentümerinnen und Eigentümer zur Verfügung:

  • Erteilen von Auskünften über das Verzeichnis der eingetragenen Denkmäler
  •  Beratend umfassend zu allen Aspekten des Denkmalschutzes und der Instandhaltung und Restaurierung von denkmalgeschützten Objekten
  • Erteilen von denkmalschutzrechtlichen Genehmigungen
  • Erteilen von Bescheinigungen nach Steuerrecht
  • Vertreten von Belangen des Denkmalschutzes und Denkmalpflege in allen Verfahren mit öffentlicher Beteiligung, wie zum Beispiel: Bauleitplan- und Planfeststellungsverfahren und
  • Prüfen von ordnungsrechtlichen Verstößen bei begründetem Anlass

Weiterführende Links:

Auskunft zum Denkmalbestand Niedersachsen 

Niedersächsisches Denkmalschutzgesetz auf der Internetseite des Niedersächsischen Landesamts für Denkmalpflege

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