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Steuerungsgruppe Regional- und Kreisentwicklungsplanung, HATIX

Von Breitband über HATIX bis zur Radwegeplanung

Die Steuerungsgruppe Kreisentwicklung zeichnet für ein breites Themenspektrum verantwortlich, das eine große Außenwirkung entfaltet.

Neben der Breitbandversorgung, der Bauleit- sowie der Kreis- und Landesplanung kümmern sich die Mitarbeitenden um das Urlauberticket HATIX, die Weiterentwicklung des Radwegenetzes und die Verkehrsplanung. Ferner bildet die Steuerungsgruppe eine wichtige Schnittstelle zum Regionalverband Großraum Braunschweig, der im Auftrag des Landkreises unter anderem für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) zuständig ist.

Der Steuerungsgruppe ist das Klimaschutzmanagement sowie die Kompetenzstelle Familie und Wirtschaft zugeordnet.

Per Mausklick und Smartphone zum nächsten Bus

Mit Harzweit-Mobil steht Einheimischen und Urlaubsgästen ein interaktiver Liniennetzplan zur Verfügung. Bei Ausflugs- oder Wandertouren im Landkreis, kann man per Smartphone die nächstgelegenen Bushaltestellen und Abfahrtszeiten ausfindig machen. Darüber hinaus bietet der digitale Netzplan Informationen zu touristischen Zielen, Veranstaltungen, Öffnungszeiten und Eintrittspreisen.

HATIX

HATIX macht mobil – dieses besondere Angebot können Urlaubende im Harz kostenfrei nutzen. Das Harzer Urlaubs-Ticket erhalten Touristen bei Übernachtung und Zahlung des aktuellen Gästebeitrags in einem der teilnehmenden Orte. Seit dem 1. Januar 2020 gilt das Harzer Urlaubsticket auf ausgewählten Linien auch in den niedersächsischen Landkreisen Goslar und Göttingen (Altkreis Osterode). Darüber hinaus bietet es freie Fahrt auf allen öffentlichen Bus- und Straßenbahnlinien im Landkreis Harz sowie bereits auf ausgewählten Linien im Landkreis Mansfeld-Südharz.

Weitere Informationen zum Urlauberticket HATIX gibt es unter Hatix - Das Harzer Urlaubs-Ticket.

Dorfbudget

Mit dem Dorfbudget unterstützt der Landkreis Goslar Dörfer mit maximal 500,00 EUR pro Ort pro Jahr.

Die Initiative soll aus dem Dorf selber heraus kommen (Bottom Up). Die Maßnahme soll innovativ und nachhaltig sein. Sie soll das Ziel verfolgen, die verschiedenen Generationen und Bevölkerungsgruppen zusammenzubringen. Antragsberechtigt sind Vereine und Initiativen oder Ortsräte. Für das beantragte Projekt soll eine Abstimmung mit dem Ortsrat erfolgen, sofern der Ortsrat nicht selber Antragsteller ist.

Qualifizierte Dorfmoderator*innen können das Dorfbudget als Förderung für Ihre Projekte nutzen.

Nähere Informationen können Sie der Richtlinie für die Förderung von Dorfprozessen “Dorfbudgets“ entnehmen. Bei Fragen und zur Einreichung von Anträgen wenden Sie sich an die angegebene Ansprechperson.

Die Antragstellung erfolgt per E-Mail oder Brief auf dem Formular „Angaben zum geplanten Vorhaben“ an Herrn Thomas Wiesenhütter

Der Antrag auf Gewährung einer Zuwendung ist zusammen bis spätestens zum 30.09. des Jahres an den Landkreis Goslar — Regional- und Kreisentwicklungsplanung — zu richten.

Nachfolgende Unterlagen stellt der Landkreis Goslar zur Verfügung:

Aus der Pressemitteilung "Dorfbudget soll ab 2024 ehrenamtliche Projekte in Ortschaften und Ortsteilen des Landkreises Goslar unterstützen" vom 24.11.2023 sind weitee Einzelheiten zu entnehmen.

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Radwegeplanung

Radfahren liegt im Trend und gewinnt für die Freizeit sowie den Tourismus stärker an Bedeutung. Die deutschen Tourismusregionen werben um die Gunst der Rad fahrenden Urlauber. Auch Niedersachsen geht neue Wege, das Produkt Radfahren attraktiv zu gestalten. Das niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Verkehr hat ein niedersachsenweites touristisches Radfernwegenetz eingerichtet. Bestehende Radfernwege wurden miteinander verknüpft und sollen professionell touristisch vermarket werden.

Im Rahmen des Regionalen Raumordnungsprogramms für den Großraum Braunschweig sollen vorhandene Radverkehrsnetze weiter ausgebaut und miteinander verknüpft werden. Deshalb wurde eine regionale Radwegekonzeption für ein überörtliches, alltagstaugliches Radwegenetz erarbeitet. Die touristischen Radwanderwege wurden in das Konzept einbezogen.

Darüber hinaus wurde mit Unterstützung des Landkreises Goslar eine Freizeitkarte für das Kreisgebiet erstellt, welche über detaillierte Informationen für das Radfahren und Mountainbiken im Landkreis Goslar verfügt.

Der Landkreis Goslar wird bei der Planung und Umsetzung von touristischen Radwegen grundsätzlich eingebunden und versucht, die Qualität und Ausstattung der Radfernwege kontinuierlich zu verbessern. Dabei finden die besonderen Belange von Natur und Landschaft im Harz stets besondere Beachtung.

In Europa wurde in den letzten Jahren ein Netz von Radfernwegen etabliert. In Deutschland existieren gegenwärtig insgesamt etwa 40.000 Kilometer touristischer Radrouten. Diese werden auf lokaler Ebene oder durch die Bundesländer geschaffen und unterhalten.

Um ein übergeordnetes Netz auch in Deutschland anbieten zu können entwickelte man ein eigenes Radwegenetz für die Bundesrepublik. Dieses D-Netz wird zwölf Routen umfassen und etwa 12.000 Kilometer Radwege bieten.

Im Landkreis Goslar tauchen Radfahrer*innen in naturbelassene Welten aus Tälern und Bergen, Wiesen und Wäldern durchzogen von dahinplätschernden Bächen ein. Das flache bis leichthügelige Harzvorland lädt mit geschichtsträchtigen Orten und Denkmälern zum genüsslichen Radwandern ein. Auch die Talsperren locken. Für sportliche Radfahrer*innen und Mountainbiker*innen offeriert der Harz mit seiner eindrucksvollen Mittelgebirgslandschaft die richtigen Möglichkeiten, sich auszuprobieren.

Weiterführende Informationen zu den unterschiedlichen Fernradwegen, Mountainbike-, Gravel- und Rennradstrecken im Landkreis Goslar gibt es unter Wirtschaft/Tourismus/Entdecken.

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Kreisplanung / Kreisentwicklung

Aufgabe der Kreisplanung/Kreisentwicklung ist es, die Entwicklung des Raumes zukunftsweisend mitzugestalten. Unser Ziel ist eine nachhaltige Entwicklung des Landkreises Goslar als Wirtschafts-, Lebens- und Erholungsraum sowie als Tourismusregion.

Die Steuerungsgruppe Kreisentwicklung bringt innerhalb des Steuerungsbereichs die Belange des Landkreises Goslar in regionale sowie planerische Abstimmungsprozesse ein und arbeitet zusammen mit regionalen Verbänden und Institutionen wie dem Regionalverband Großraum Braunschweig und dem Regionalverband Harz an einer Weiterentwicklung der regionalen Räume. Sie ist beteiligt an der Erstellung und Abstimmung raumbezogener Planungskonzepte und Planungsprojekte. Darüber hinaus berät sie kreisangehörige Städte, Bergstädte und Gemeinden bei Fragestellungen zur städtebaulichen Entwicklung und begleitet die hierzu erforderlichen Planungsverfahren.

In Verfahren zur Raumordnung sowie in straßen-, bahn- und bergbahnrechtlichen Plangenehmigungs- und Planfeststellungsverfahren koordiniert sie die Stellungnahmen des Landkreises als Träger öffentlicher Belange. Die jeweiligen rechtlichen Bestimmungen zu den entsprechenden Plangenehmigungs- und Planfeststellungsverfahren sehen die Beteiligung des Landkreises als Träger öffentlicher Belange vor. Aufgabe der Kreisplanung/Kreisentwicklung ist es hier zu prüfen, welche Belange berührt sind sowie die einzelnen Stellungnahmen abzustimmen und zu koordinieren.

In Raumordnungsverfahren und in Verfahren verschiedener Fachplanungen nimmt die Steuerungsgruppe Regional und Kreisentwicklungsplanung, HATIX, eigene öffentliche Belange zur Kreisentwicklung wahr.

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Landesplanung

An den Raum und seine Ressourcen werden vielfältige Nutzungsansprüche gestellt: Dazu zählen beispielsweise der Bau von Straßen und Siedlungen, die Anlage von Schienenwegen und Energieleitungen, land- und forstwirtschaftliche Nutzungen oder auch die Ausweisung von Standorten für Industrie, Gewerbe, Handel und Freizeitinfrastruktur.

Die raumbezogenen Nutzungsinteressen werden durch ein gestuftes Planungssystem auf europäischer, Bundes-, Landes- und Ortsebene gesteuert. Raumordnung bezeichnet die zusammenfassende, überörtliche und überfachliche Planung zur Ordnung, Entwicklung und Sicherung des Raumes auf unterschiedlichen Planungsebenen. Auf Ebene des Landes wird sie auch als Landesplanung bezeichnet.

Landes-Raumordnungsprogramm

Wesentliches Anliegen der Landesplanung ist die Herstellung und Sicherung gleichwertiger und gesunder Lebens- und Arbeitsbedingungen in allen Landesteilen. Dafür erarbeitet sie das Landes-Raumordnungsprogramm sowie weitere Konzepte und Pläne und koordiniert raumbedeutsame (Fach-)Planungen und Maßnahmen im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung, das heißt in Richtung einer sozial, ökologisch und ökonomisch verträglichen Raumnutzung.

Die Regionalplanung konkretisiert die Landesplanung auf regionaler Ebene und legt die regional angestrebte räumliche Entwicklung fest. In Niedersachsen liegt die Aufgabe der Regionalplanung bei den Landkreisen, kreisfreien Städten, dem Zweckverband Großraum Braunschweig und der Region Hannover. Der Landkreis Goslar hat die Aufgabe der Regionalplanung dem Zweckverband Großraum Braunschweig (ZGB) übertragen.

Auf der Grundlage raumbezogener Fachplanungen und unter Einbeziehung eines breiten Beteiligtenkreises erarbeiten Landes- und Regionalplanung wesentliche raumbedeutsame Entwicklungsvorstellungen für das Land beziehungsweise seine Teilräume und legen diese als Grundsätze oder verbindliche Ziele der Raumordnung in Raumordnungsplänen fest.

Die Raumordnungsziele sind zum einen Vorgaben für die kommunale Bauleitplanung, zum anderen sind sie in fachlichen Planfeststellungs- und Genehmigungsverfahren für raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen zu berücksichtigen.

In der Planumsetzung ist es eine wichtige Aufgabe der zuständigen Landesplanungsbehörden, raumbedeutsame Einzelvorhaben hinsichtlich ihrer Übereinstimmung mit den raumordnerischen Vorgaben in einem Verfahren zur Raum- und Umweltverträglichkeit zu überprüfen.

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Regionalplanung

Die Regionalplanung hat im System der bundesweiten Raumordnung ihren Platz zwischen der Landes- und der kommunalen Bauleitplanung. Sie soll die vertikale Koordination zwischen Land und Kommune sicherstellen.

Die Regionalplanung dient unterhalb der staatlichen Raumordnung der Konkretisierung, der fachlichen Integration und der Umsetzung landesplanerischer Ziele. Sie nimmt damit eine vermittelnde Stellung zwischen staatlicher und kommunaler Planung ein.

Die Regionalplanung, bei welcher Ziele und Grundsätze der Raumordnung und Landesplanung aufgestellt werden, erzeugt damit Planungssicherheit für Gemeinden und Fachplanungsträger. Dabei bewegt sie sich in den Planungsmaßstäben 1:50.000 bis 1:5.000.

Regionalplanung in Niedersachsen

Regionalplanung ist in Niedersachsen eine kommunale Aufgabe des eigenen Wirkungskreises. Zuständig sind die Landkreise, kreisfreien Städte sowie die Region Hannover und der Regionalverband Großraum Braunschweig.

Zu den Aufgaben der unteren Landesplanungsbehörden beziehungsweise der Regionalplanungsstellen gehören:

  • die Aufstellung, Fortschreibung und Ergänzung der Regionalen Raumordnungsprogramme,
  • die raumordnerische Prüfung und Abstimmung von raumbedeutsamen Planungen und Einzelvorhaben zum Beispiel über die Durchführung von Raumordnungsverfahren mit integrierter Umweltverträglichkeitsprüfung für Ihren Zuständigkeitsbereich,
  • die Mitwirkung an der Aufstellung von Programmen und Plänen der Fachbehörden zum Beispiel durch Erarbeitung von raumordnerischen Stellungnahmen.

Regionales Raumordnungsprogramm

Das wichtigste Instrument zur Erfüllung der Aufgabe der Regionalplanung ist das Regionale Raumordnungsprogramm (RROP).

Über die Festlegung von Zielen und Grundsätzen soll mittels Abstimmung und Ausgleich konkurrierender Nutzungsansprüche eine nachhaltige und regional ausgeglichene Raumentwicklung erreicht werden. Mit dem RROP werden angebotsorientierte Potenziale langfristig gesichert und zugleich Entwicklungschancen angeboten. So trifft das RROP, um nur einige Punkte herauszugreifen, Aussagen zur Siedlungsentwicklung, zu zentralen Orten, zu Standorten mit besonderen Funktionen und zu Vorrangstandorten und Vorranggebieten, beispielsweise für den Bodenabbau oder die Windenergie.Der Landkreis Goslar ist zum 01.11.1996 dem damaligen Zweckverband Großraum Braunschweig (ZGB) beigetreten. Heute firmiert der einstige Zweckverband unter der Bezeichung Regionalverband Großraum Braunschweig.

Deshalb ist der heutige Regionalverband Großraum Braunschweig als Untere Landesplanungsbehörde Träger der Regionalplanung und stellt das Regionale Raumordnungsprogramm für und mit dem Landkreis Goslar auf. Das Regionale Raumordnungsprogramm 1995 für den Großraum Braunschweig wurde 1999 um den Bereich des Landkreises Goslar ergänzt. Die Neuaufstellung wurde für das gesamte Verbandsgebiet im Jahre 2003 durch den Zweckverband Großraum Braunschweig begonnen. Am 1. Juni 2008 erlangte es Rechtskraft. Bei der Aufstellung, Änderung und Umsetzung des Regionalen Raumordnungsprogramms koordiniert die Steuerungsgruppe Kreisentwicklung die Belange des Landkreises Goslar.

Raumordnungsverfahren

Vorhaben, die über eine örtliche Bedeutung hinausgehen, werden als raumbedeutsam eingestuft. Hier sehen die gesetzlichen Bestimmungen vor, dass ein Raumordnungsverfahren (ROV) durchgeführt werden soll, mit der die Raum- und Umweltverträglichkeit der Planung überprüft wird. Zuständig für sein Verbandsgebiet ist dabei der Zweckverband Großraum Braunschweig als Untere Landesplanungsbehörde.

In § 1 der Raumordnungsverordnung sind Vorhaben aufgezählt, für die in der Regel ein Raumordnungsverfahren durchgeführt werden soll. Hierzu gehören zum Beispiel:

  • der Bau von Bundesstraßen und Autobahnen,
  • die Anlage oder wesentliche Änderung eines Flugplatzes,
  • der Bau von touristischen Großprojekten (zum Beispiel Feriendörfer und Golfplätze),
  • Rohstoffabbauten mit einer Gesamtfläche von über 10 Hektar oder
  • die Errichtung von Hochspannungsfreileitungen und Gasleitungen.

Allerdings muss in jedem Einzelfall die Raumbedeutsamkeit und überörtliche Bedeutung des Vorhabens als Voraussetzung für die Erforderlichkeit eines Raumordnungsverfahrens geprüft werden.

§ 13 Absatz 2 Niedersächsisches Raumordnungsgesetz (NROG) ermächtigt zur Durchführung von Raumordnungsverfahren für weitere raumbedeutsame Vorhaben von überörtlicher Bedeutung; so beispielsweise für:

  • den Bau von Ortsumgehungen im Zuge von Bundesstraßen,
  • den Bau von Landes- und Kreisstraßen,
  • die Errichtung von unterirdischen Speicherfeldern,
  • Windenergieparks mit mehr als fünf Anlagen,
  • Güterverkehrszentren,
  • Einkaufs- und Fachmarktzentren ab einer Verkaufsfläche von 10.000 Quadratmeter oder
  • Möbelmärkte ab einer Verkaufsfläche von 20.000 Quadratmeter.

Auch hier ist in jedem Einzelfall zu entscheiden, ob die Durchführung eines Raumordnungsverfahrens erforderlich ist.

In § 13 Absatz 3 NROG und in den Verwaltungsvorschriften zum NROG sind die Regelungen genannt, nach denen im Einzelfall auf ein Raumordnungsverfahren verzichtet werden kann. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn das Vorhaben entweder bereits konkreten Zielfestlegungen der Raumordnung (zum Beispiel im Regionalen Raumordnungsprogramm) entspricht oder aber eindeutig widerspricht und absehbar ist, dass ein Raumordnungsverfahren zu einem negativen Ergebnis kommen würde.

Ansprechpartner beim Landkreis Goslar für die Koordination raumbedeutsamer Vorhaben gegenüber dem Regionalverband Großraum Braunschweig als Untere Landesplanungsbehörde ist die Steuerungsgruppe Regionalplanung, Kreisentwicklungplanung, HATIX, des Landkreises Goslar.

Windenergie

Das Raumordnungsthema "Windenergie" ist sehr vielschichtig und spielt insbesondere auf Ebene der Regionalplanung in Niedersachsen eine wichtige Rolle. Der Zweckverband Großraum Braunschweig als Träger der Regionalplanung beabsichtigt für seinen Verbandsbereich mit der 1. Änderung des RROP 2008 die bestehende Kulisse der "Vorrang- und Eignungsgebiete Windenergienutzung" zu erweitern.

Regionalverband Großraum Braunschweig (Windenergie-Planung) - 1.Änderung des RROP 2008

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