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Steuerungsdienst Rechnungsprüfung

Hier wird geprüft und gerechnet

Das Rechnungsprüfungsamt (RPA) des Landkreises Goslar ist organisatorisch dem Steuerungsbereich zugeordnet, hat aber innerhalb der Kreisverwaltung eine besondere Stellung inne. Es ist nach der Niedersächsischen Kommunalverfassung direkt dem Kreistag unterstellt und nur diesem gegenüber verantwortlich. Bei der sachlichen Beurteilung der Prüfungsvorgänge ist es unabhängig und nicht an Weisungen gebunden.

Das RPA des Landkreises Goslar ist zuständig für den Landkreis Goslar, die Städte Bad Harzburg, Braunlage und Langelsheim, die Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld sowie die Gemeinde Liebenburg.

Mit seinen Aufgaben unterstützt das RPA die politischen Gremien des Landkreises sowie der kreisangehörigen Städte und Gemeinden bei der Kontrolle der Verwaltung, indem es die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landkreises sowie der genannten Städte und Gemeinden einschließlich ihrer wirtschaftlichen Unternehmen und sonstigen Institutionen prüft.

Ziel und Zweck der Prüfungen

ist die Sicherstellung und Bestätigung

  • des ordnungsgemäßen rechtmäßigen Handelns,
  • der zweckmäßigen Aufgabenwahrnehmung,
  • des wirtschaftlichen Einsatzes der öffentlichen Gelder sowie
  • der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

Alle Dienstleistungen des Steuerungsdienstes Rechnungsprüfung

Für diesen Bereich liegen keine Dienstleistungen vor.

Aufgaben des Rechnungsprüfungsamtes

Hierzu gehören insbesondere die Prüfung der Jahresabschlüsse und der konsolidierten Gesamtabschlüsse, die laufende Prüfung der Kassenvorgänge, die dauernde Überwachung der Kommunalkassen einschließlich der Sonderkassen und Zahlstellen sowie die Prüfung von Vergaben vor Auftragserteilung und die Prüfung von Verwendungsnachweisen.

Daneben werden weitere Prüfungen aufgrund spezieller Regelungen beziehungsweise besonderer Prüfaufträge durchgeführt und gutachterliche Stellungnahmen zu grundsätzlichen Organisationsfragen beziehungsweise Themen abgegeben.

Baumaßnahmen (Hoch,- Tief- und Straßenbau) und sonstige Maßnahmen mit technischem Hintergrund werden im Rahmen einer technischen Prüfung fachkundig von der Vergabe bis zur Abrechnung geprüft.