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Steuerungsdienst Finanzen und Controlling

Einnahmen und Ausgaben für die Erledigung unterschiedlicher Aufgaben

Der Steuerungsdienst Finanzen und Controlling ist das Finanzministerium in der Landkreisverwaltung. Hier werden alle finanzwirtschaftlichen Zahlen und Informationen für den Vorstand aufbereitet und laufend überwacht. Von der Haushaltsplanung im Vorfeld über die Haushaltsausführung im entsprechenden Kalenderjahr bis hin zur Rechnungslegung im Jahresabschluss werden alle Erträge und Aufwendungen des Landkreises dokumentiert. Von hier aus werden die Fachbereiche beraten, um die notwendigen Aufgaben für die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Goslar mit ausreichenden finanziellen Mitteln zu erfüllen. Mögliche Einnahmequellen sollen hierzu erschlossen werden wie auch negative Entwicklungen bei den Ausgaben hinterfragt werden. Als Hüter des Geldes bedeutet es, maßvoll mit den zur Verfügung stehenden Geldern alle notwendigen Bedarfe zu decken.

Wichtige Informationen:

Bürger, Mitarbeitende und politische Vertretungen können sich schnell online im "Interaktiven Haushalt" über die Finanzlage des Landkreises Goslar und die geplanten Investitionen für das jeweils kommende Haushaltsjahr informieren. 

Alle Dienstleistungen des Steuerungsdienstes Finanzen und Controlling

Für diesen Bereich liegen keine Dienstleistungen vor.

Die Planung des Haushalts

Ein guter Plan ist alles

Mit der landkreisweiten Ermittlung und Planung der vorgesehenen Haushaltsmittel wird die Grundlage für die Haushaltswirtschaft des Landkreises Goslar gelegt. Um Ausgaben zur Erfüllung der Aufgaben aller Fachbereiche in der Kommunalverwaltung zu leisten, muss der Haushaltsplan dazu ermächtigen. Dieser ist verbindlich und enthält alle zu erwartenden Erträge/Einzahlungen und zu leistenden Aufwendungen/Auszahlungen.

Die Beratungen der Ansätze im Haushaltsplan erfolgt in der Regel im November des Vorjahres in den jeweiligen politischen Fachausschüssen, bevor der Beschluss des gesamten Haushaltswerkes im Dezember durch den Kreistag folgt. Bevor das geplante Geld dann ausgegeben werden kann, müssen bestimmte Teile des Haushalts noch durch die Kommunalaufsichtsbehörde genehmigt werden.

Haushaltsplanung ist wie Diät: Gute Vorsätze, aber am Ende holt einen die Realität ein

Nachtragshaushaltspläne sind zum Beispiel dann erforderlich, wenn bisher nicht veranschlagte Aufwendungen/Auszahlungen im Verhältnis zu den Gesamtaufwendungen/-auszahlungen in erheblichem Umfang geleistet werden müssen.

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Finanzausgleich und Kreisumlage

Wer soll das bezahlen, wer hat so viel Geld…

Beim kommunalen Finanzausgleich handelt es sich um Zuweisungen des Landes zur Finanzierung der Wahrnehmung der öffentlichen (Landes-)Aufgaben. Viele Aufgaben erbringt der Landkreis Goslar für seine Einwohnerinnen und Einwohner, die nach einem Bundes- und Landesgesetz zu erfüllen sind. Um diese vielfältigen Aufgaben wahrzunehmen, bedarf es nicht selten eine große Portion an Kapital. Eine Unterstützung durch das Land ist hier notwendig, da die eigenen Einnahmen unter anderem aus Steuern, Gebühren oder Beiträgen des Landkreises hierzu nicht ausreichen.

Der Landkreis übernimmt für alle Gemeinden kostenträchtige Aufgaben wie beispielsweise die Sozialleistungen, damit nicht jeder diese Kosten für sich selbst tragen muss. Dafür erhält er von seinen kreisangehörigen Gemeinden eine finanzielle Unterstützung, die nach einheitlichen Kriterien festgelegt wird. Die so genannte Kreisumlage wird auf die überwiegend gemeindlichen Steuereinnahmen wie Grund- und Gewerbesteuer erhoben und bewahren so eine gleichmäßige Lastenverteilung innerhalb des Landkreises.

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Zentrales Controlling sowie Kosten- und Leistungsrechnung

Vertrauen ist gut, Controlling ist besser

Controlling ist nicht zu verwechseln mit Kontrolle, aber Controlling ist wie Navigation - wer nicht weiß, wo er steht, kann auch nicht steuern, wo er hinwill. Der Landkreis Goslar verfügt über ein standardisiertes unterjähriges Berichtswesen all seiner Produkte und beobachtet ständig die damit zusammenhängenden Finanzen. Der Verwaltungsvorstand wird quartalsweise und der Kreistag halbjährlich über die Entwicklung wesentlicher Ziele und Kennzahlen sowie über die Finanzdaten informiert. Bei wesentlichen Abweichungen zur Planung sind diese zu analysieren und zu erläutern, so dass rechtzeitig Maßnahmen zur Anpassung vorgenommen werden können.

Wer die Musik bestellt, muss sie auch bezahlen

Der Landkreis Goslar hat eine flächendeckende Kosten- und Leistungsrechnung installiert. Die Erträge und Aufwendungen der vielfältigen Aufgabenwahrnehmung werden detailliert dort dargestellt, wo sie verursachungsgerecht angefallen sind. Dies erfolgt bei gemeinsamen Ausgabenpositionen über verschiedene Verteilerschlüssel, die differenzierte Auswertungen und Analysen möglich machen. Was kostet das? und geht das nicht billiger? sind Fragen, die auf Antworten warten, wenn der Gürtel mal wieder enger geschnallt werden muss.

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