Fachdienst Verbraucherschutz & Veterinärwesen
Landkreis Goslar
Heinrich-Pieper-Straße 9
38640 Goslar
Kein Aufzug vorhanden
Zugang nicht barrierefrei
- Telefon: +49 5321 700-800
- Fax: +49 5321 700-880
- EGVP Govello-ID: safe-sp1-1357639081707-012085370
Öffnungszeiten
Montag 09:00-12:00 Uhr
Dienstag 09:00-12:00 Uhr
Donnerstag 09:00-12:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr
Freitag 09:00-12:00 Uhr
Dienstag 09:00-12:00 Uhr
Donnerstag 09:00-12:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr
Freitag 09:00-12:00 Uhr
Zuständig für 27 Dienstleistungen
- Anerkennung als Sachverständiger für Hunde Erteilung
- Antrag auf Zulassung von Straßentransportmitteln für Beförderungen von Tieren
- Anzeige der gewerbsmäßigen Haltung von Gehegewild
- Ausbildung von Hunden zu Schutzzwecken
- Beihilfen für Impfstoffe und/oder Impfungen gegen Q-Fieber für Rinder, Schafe oder Ziegen beantragen
- Beihilfen für Tierverluste aufgrund von Tierseuchen beantragen
- Bestellung eines weisungsbefugten Verantwortlichen zur Einhaltung der Anforderungen des Tierschutzgesetzes Verpflichtung
- Den gewerblichen Umgang mit tierischen Nebenprodukten anzeigen
- Die Ausnahmegenehmigung für die Beseitigungspflicht von tierischen Nebenprodukten beantragen
- Entschädigung von Tierverlusten und Übernahme von Tötungskosten nach Tierseuchenausbrüchen beantragen
- Erlaubnis zum Halten von Tieren in einem Zoo
- Gesundheitszeugnis Ausstellung für Tiere
- Halten von Tieren in einem Tierheim
- Hausschlachtung
- Herstellung, Zulassung, Abgabe und Einfuhr von Tierarzneimitteln: Informationserteilung
- Hundeausstellungen und Katzenausstellungen anzeigen
- Lebensmittelbetriebe registrieren lassen
- Lebensmittelüberwachung
- Private Auslandsreisen mit Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen)
- Schlachtung: Durchführung - amtliche Schlachttieruntersuchung
- Untersuchungsergebnisse über Gehalte an gesundheitlich nicht erwünschten Stoffen in oder auf Lebensmitteln: Übermittlung
- Veranstaltung von Tierausstellung, Tiermarkt oder Tierbörse anmelden
- Verbraucherschutz
- Veterinärangelegenheiten
- Vogelgrippe
- Weisungsbefugten Verantwortlichen für die Einhaltung der Anforderungen des Tierschutzgesetzes benennen
- Zulassung einer Anlage oder eines Betriebs für tierische Nebenprodukte beantragen