Verpflichtungserklärung abgeben
Nr. 99010005261000Verpflichtungserklärung
Was ist eine Verpflichtungserklärung und wofür brauche ich diese?
Wenn geschäftlicher oder privater Besuch aus dem Ausland nach Deutschland kommen möchte, wird in der Regel eine Verpflichtungserklärung benötigt. Hierdurch können die eingeladenen Gäste bei der Beantragung eines Visums gegenüber der deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) nachweisen, dass für die Dauer ihres Aufenthaltes in der Bundesrepublik Deutschland der Lebensunterhalt sichergestellt ist.
Zum Lebensunterhalt gehören neben Ernährung, Wohnung und Bekleidung auch die Versorgung im Krankheitsfall und bei Pflegebedürftigkeit. Die Zahlungsverpflichtung schließt auch die Übernahme eventueller Kosten der Rückführung in das Heimatland ein.
Ausländer*innen können auch ohne eine Verpflichtungserklärung ein Visum beantragen. In diesem Fall entscheidet die deutsche Auslandsvertretung über das Visum unter Berücksichtigung der nachgewiesenen eigenen finanziellen Mittel des Gastes.