Gültigkeit eines Bewohnerparkausweises verlängern
Nr. 99108001020000Ein Bewohnerparkausweis kann auf Antrag ins kommende Jahr verlängert werden.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem der Wohnsitz ist.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem der Wohnsitz ist.
Verfahrensablauf
Nicht angegeben
Voraussetzungen
Nicht angegeben
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis
- Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein)
- Nutzungsbescheinigung, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin nicht der Fahrzeughalter ist
- bisherige Bewohnerparkausweis
-
bei Beantragung durch einen Vertreter
- Vollmacht
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Frist
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
Nicht angegeben
Formulare
Nicht angegeben
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
AG Kommunenredaktion