Gültigkeit eines Bewohnerparkausweises verlängern

Nr. 99108001020000

Ein Bewohnerparkausweis kann auf Antrag ins kommende Jahr verlängert werden.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem der Wohnsitz ist.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem der Wohnsitz ist.

Verfahrensablauf

Nicht angegeben

Voraussetzungen

Nicht angegeben

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis
  • Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein)
  • Nutzungsbescheinigung, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin nicht der Fahrzeughalter ist
  • bisherige Bewohnerparkausweis
  • bei Beantragung durch einen Vertreter
    • Vollmacht

Kosten

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Frist

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

Nicht angegeben

Formulare

Nicht angegeben

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 29.10.2013
Fachlich freigegeben durch:

AG Kommunenredaktion